Newsletter Bau- und Vergaberecht 10/2020
10.03.2020 | Bau- und Vergaberecht
Gesundheitsgefährdung ist Baumangel
Besteht der Verdacht, dass von dem Gebäude eine Gesundheitsgefährdung ausgeht, stellt dies bereits einen Mangel dar. Denn der Gebrauch des Gebäudes ist risikobehaftet. Die damit einhergehende Gefahr einer Unbewohnbarkeit des Gebäudes führt zum Wegfall des Werklohnanspruches und zu Schadensersatzansprüchen (OLG Köln, Urteil vom 11.04.2018 – 16 U 140/12 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 20.02.2019 – VII ZR 108/18).
Keine Frist bei Gefahr im Verzug
Eine Fristsetzung zur Mangelbeseitigung ist nicht erforderlich, wenn der Mangel wegen der damit einhergehenden Gefahr umgehend beseitigt werden muss (OLG Naumburg, Urteil vom 30.08.2018 – 2 U 1/18 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 20.11.2019 – VII ZR 198/18).
Dienstleistungsvertrag bei Betreuung
Die von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen haben nur bauvorbereitenden und baubegleitenden Charakter. Der Auftragnehmer soll nicht für einen Werkerfolg einstehen. Ein solcher Vertrag ist als Dienstvertrag zu qualifizieren (OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Januar 2020 – 12 U 69/19).
Keine Haftung für falsche Rechnungsprüfung innerhalb der Toleranz
Der objektüberwachende Architekt hat die Abschlagsrechnungen auf Plausibilität zu überprüfen. Die abgerechneten Leistungen müssen rechnerisch, vertragsgemäß und fachtechnisch dem Vertrag entsprechen. Bei Pauschalpreisverträgen hat der Überwacher den erreichten Leistungsstand und die Bewertung von Mängeln zu schätzen. Ist der Generalunternehmer in einer Größenordnung von 1,8 % überzahlt, ist dies kein Fehler der Rechnungsprüfung (OLG Dresden, Urteil vom 12.12.2019 – 10 U 35/18).
Ausschluss des Angebots bei fremden Benutzerkonto
Die Vergabestelle führt eine elektronische Vergabe durch. Es ist vorgesehen, dass Bieter ein registriertes Benutzungskonto hochzuladen haben. Das Angebot einer Bietergemeinschaft wird von der Muttergesellschaft eines der Mitglieder hochgeladen. Dieses Angebot ist auszuschließen, wenn keine auf die Muttergesellschaft lautende Vollmacht vorliegt (VK Bund, Beschluss vom 31.01.2020 – VK 2 – 102/19).
Keine Pflicht zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle darf sich auf das Angebot der Bieter und deren Leistungsfähigkeit verlassen. Die Vergabestelle muss nicht überprüfen, ob die mit dem Angebot eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen auch tatsächlich eingehalten werden. Eine Überprüfungspflicht besteht dann, wenn es dafür konkrete Anzeichen gibt, wonach ein Bieter Zusagen macht, die nicht plausibel sind. In diesem Falle hat die Vergabestellen eine Prüfpflicht. Dabei ist sie in der Wahl der Mittel zur Überprüfung frei und muss sich nicht auf eine bestimmte Methode festlegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2020 – Verg 20/19).