Newsletter Bau- und Vergaberecht 39/2019
18.11.2019 | Bau- und Vergaberecht
Haftung bei Patentrechtsverletzung
Das Bauunternehmen hat das Werk frei von Rechtsmängeln zu erstellen. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn Dritte keine oder nur im Vertrag aufgeführten Rechte gegen den Bauherrn geltend machen können. Kann die Anlage nicht weitergebaut werden, weil der Errichter gegen Patentrechte Dritter verstoßen hat, haftet er (OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2017 – 3 U 9/17 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 04.09.2019 – VII ZR 178/17).
Abriss und Neubau bei Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik
Ist ein Werk mangelhaft und kann durch punktuelle Nachbesserungsarbeiten kein den anerkannten Regeln der Technik entsprechender Zustand hergestellt werden, ist eine komplette Neuerstellung erforderlich. Hohe Kosten rechtfertigen nicht die Ablehnung von Mängelbeseitigungsarbeiten. Es kommt vielmehr darauf an, ob die Funktionsfähigkeit des Werks beeinträchtigt wird. Auch wenn die Statik eines Gebäudes nicht gefährdet ist, muss der Bauherr das mit einer Nachbesserung verbundene erhöhte Risiko von Putzrissen nicht akzeptieren (OLG Dresden, Urteil vom 02.02.2017 – 10 U 672/12 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 04.09.2019 – VII ZR 42/17).
Recht auf Ersatzvornahme kann ausgeschlossen werden
In einem Bauträgervertrag ist geregelt, dass das Recht auf Ersatzvornahme ausgeschlossen ist. Dies ist nach § 309 Nr. 8 b) bb) BGB zulässig. Denn in den Geschäftsbedingungen ist das Recht auf Nacherfüllung vorgesehen und bei Fehlen der Nacherfüllung besteht ein Recht auf Minderung oder Rücktritt. (OLG Koblenz, Urteil vom 11.04.2018 – 10 U 1167/18 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 18.09.2019 – VII ZR 94/18).
Keine Anwendung der HOAI in Altfällen
Auch bei Altfällen soll die HOAI wegen Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht nicht mehr anwendbar sein (OLG Schleswig, Urteil vom 25.10.2019 – 1 U 74/18).
Keine Aufhebung der Ausschreibung wegen HOAI
Wenn in einem Vergabeverfahren die Mindestsätze der HOAI zu beachten sind, stellt dies keinen Mangel der Ausschreibung dar, der zur Aufhebung berechtigt (OLG Rostock, Beschluss vom 02.10.2019 – 17 Verg 3/19).
Eignungskriterien müssen deutlich sein
Die technischen und beruflichen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit müssen als Eignungskriterien in der Auftragsbekanntmachung ordnungsgemäß aufgeführt werden. Ein allgemeiner Verweis auf die Auftragsunterlagen lässt nicht zu, dass Bewerber erkennen können, welche Anforderungen sie erfüllen müssen, um erfolgreich am Vergabeverfahren teilnehmen zu können (VK Bund, Beschluss vom 04.10.2019 – VK 1 – 73/19).