Newsletter Bau- und Vergaberecht 26/2018
16.10.2018 | Bau- und Vergaberecht
Schadensbemessung bei nicht durchgeführter Mangelbeseitigung
Nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine fiktive Berechnung von Mängelbeseitigungskosten nicht mehr zulässig. Lässt der Bauherr die Mangelbeseitigung nicht durchführen, muss der Schaden auf der Grundlage der für das Werk vereinbarten Vergütung anhand der Vergütungsanteile bemessen werden. Erforderlichenfalls sind die Vergütungsanteile für die mangelhafte Bauleistung zu schätzen. Dabei muss das Material, das bei dem Bauherrn verbleibt, berücksichtigt werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 31.08.2018 – 13 U 191/16).
Unzulässige Gewährleistungsfrist Verlängerung auf 10 Jahre
In einem Bauvertrag ist geregelt, dass die Gewährleistungsfrist für die komplette Außenhaut des Gebäudes 10 Jahre beträgt. Dadurch soll der Bauunternehmer unangemessen benachteiligt werden, sodass die Regelung unwirksam ist (LG Bonn, Urteil vom 14.03.2018 – 13 O 223/16).
Mangelrüge muss den Gegenstand des Mangels erkennen lassen
Bei einer Mangelrüge ist es ausreichend, wenn der Bauunternehmer erkennen kann, was ihm vorgeworfen wird und zu welchem Punkt Abhilfe verlangt wird. Einen vollkommen allgemein gehaltene Rüge genügt den Anforderungen nicht. Vielmehr darf der Bauunternehmer eine genauere Beschreibung des Mangels auf Grundlage der tatsächlichen Erkenntnisse des Bauherren erwarten (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.04.2016 – 17 U 190/15 – NZB zurückgewiesen, BGH, Beschluss 05.06.2018 – VII ZR 135/16).
Brutto – Vergütung bei Bauträgerauftrag
Der Bauunternehmer wird für den Bauträger tätig. Die Parteien gehen davon aus, dass von einer Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen wird. Der Bauträger hat die auf die Bauleistung entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt. In diesem Fall hatte der Bauunternehmer Anspruch auf die Zahlung des Umsatzsteuerbetrages, wenn dieser dem Bauträger vom Finanzamt erstattet wurde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2017 – 23 U 23/16).
Baukostenüberschreitung durch Architekten – Schadenshöhe
Eine Bausummengarantie kann konkludent begründet werden. Dies ist etwa der Fall, wenn der Architekt geäußerten Kostenvorstellungen des Bauherrn nicht widerspricht. Eine derartige Beschaffenheitsvereinbarung kann noch im Laufe der Tätigkeit des Architekten vereinbart werden. Maßgeblich für die Schadensberechnung ist der Schaden, der infolge der unzutreffenden Kostenermittlung als Vermögensnachteil entstanden ist. Resultieren erhöhte Baukosten aus unvorhergesehenen Mehrkosten und Nachträgen, besteht darin kein Schaden (OLG Oldenburg, Urteil vom 07.08.2018 – 2 U 30/18).
Honorarminderung um einen Prozentpunkt bei nicht geführtem Bautagebuch
Im Architektenvertrag findet sich keine ausdrückliche Regelung zum Leistungsumfang. Der Gesamterfolg der Errichtung der Baumaßnahme ist vereinbart. Gleichwohl sind diejenigen Arbeitsschritte als Teilerfolge geschuldet, die es dem Bauherrn ermöglichen zu überprüfen, ob der Architekt den geschuldeten Erfolg herbeigeführt hat und die ihn in die Lage versetzen, Gewährleistungsansprüche durchzusetzen und Maßnahmen zur Unterhaltung des Gebäudes zu planen. Dazu gehört auch das Führen eines Bautagebuchs. Hat der Architekt diese Leistung nicht gebracht, kann das Honorar um einen Prozentpunkt gemindert werden (KG, Urteil vom 01.12.2017 – 21 U 19/12 – NZB zurückgenommen, BGH, Beschluss vom 11.04.2018 – VII ZR 292/17).
Architekt muss auf eigene Fehler hinweisen – Bauüberwachung –
Eine Unterdecke wird aus einer Konstruktion aus Metallprofilen und einer aus Gipskartonplatte bestehenden Deckenlage errichtet. Dabei handelt es sich um eine komplexe Bautätigkeit. Diese Tätigkeit muss der bauleitende Architekt intensiv überwachen und kontrollieren. Kommt der bauüberwachende Architekt seiner Pflicht nicht nach, muss er dies dem Bauherrn bei der Abnahme mitteilen. Teilt der Architekt diese Unterlassung nicht mit, hat er einen Mangel arglistig verschwiegen (OLG München, Urteil vom 31.07.2015 – 13 U 1818/13 – NZB zurückgenommen, BGH, Beschluss vom 16.05.2018 – VII ZR 82/18).
Vor Beantragung der Zuwendung Vergaberecht beachten
Aufträge zur Beantragung von Fördermitteln müssen nach vergaberechtlichen Vorschriften vergeben werden (VG Magdeburg, Urteil vom 19.09.2017 – 3 A 180/16).
Auftraggeber ohne Vergabestelle kann spezialisierte Anwälte einschalten
Der öffentliche Auftraggeber hält keine Vergabestelle und kein Personal vor, dass die wesentlichen vergaberechtlichen Normen kennt. In diesen Fällen ist zur Herstellung der Waffengleichheit im Vergabenachprüfungsverfahren die Hinzuziehung eines fachkundigen Rechtsanwalts gerechtfertigt (VK Hessen, Beschluss vom 22.02.2018 – 69 d – VK 3 – 4/2018)
Kein Zuschlag auf Spekulationsangebot
Setzt der Bieter für eine Position einen Preis ein, der überhöhte Nachtragsforderungen nach sich ziehen kann, ergibt sich aus Sicht eines verständigen Dritten, dass das Ziel des Vergabeverfahrens verfehlt wird, ein im Wettbewerb günstiges Angebot zu erzielen. Der Bieter verstößt damit gegen seine Pflichten aus § 241 Abs. 2 BGB. Denn der öffentlichen Hand droht eine erhebliche Übervorteilung. Ein solches Angebot ist nicht zuschlagsfähig (BGH, Urteil vom 19.06.2018 – X ZR 100/16).
Keine Nachforderung von Produktangaben
Wird in der Ausschreibung die Angabe von Fabrikaten, Produkten und Typen gefordert, stellen diese Anforderungen integrale Angebotsbestandteile dar. Werden mit dem Angebot keine genauen Angaben dazu abgegeben, können sie nicht nachgefordert werden. Das Fehlen der Angaben ist nicht heilbar und führt zwingend zum Ausschluss (VK Sachsen – Anhalt, Beschluss vom 29.06.2018 – 3 VK LSA 36/18).