Newsletter Bau- und Vergaberecht 14/2018
22.06.2018 | Bau- und Vergaberecht
Nichtiger Bauvertrag bei Schmiergeldabreden
Eine zwischen dem Unternehmer und Vertretern des Bauherren getroffene Schmiergeldabrede, die die bevorzugte Beauftragung des Unternehmers in der Zukunft zum Inhalt hat, ist nichtig. Von der Nichtigkeit werden auch die weiteren vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien erfasst, nämlich der Hauptvertrag und die im Anschluss daran geschlossenen Folgeverträge, wenn die Schmiergeldabrede zu einer für den Bauherren nachteiligen Vertragsgestaltung geführt hatte (OLG Hamburg, Urteil vom 01.04.2016 – 6 U 193/10 – NZB zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 07.02.2018 – VII ZR 96/16).
Nacherfüllung bei fehlender Nachbesserungsfähigkeit
Ist die geschuldete Bauleistung nicht nachbesserungsfähig, hat der Bauherr Anspruch auf Nacherfüllung. Der Bauherr kann Vorschuss, Schadensersatz oder Schadensersatz und Vorschuss für die Neuerstellung des Werks verlangen (OLG München, Beschluss vom 16.05.2017 – 28 U 316/17 Bau – NZB zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 10.01.2018 – VII ZR 137/17).
Planer muss technisches Regelwerk hinterfragen
Gegenstand des Planungsauftrags ist ein Parkhaus. Ist der Beton nicht tausalz- und frostbeständig, ist das Werk mangelhaft. Dies gilt auch dann, wenn der Beton nach der gültigen DIN-Norm erstellt worden ist, aber bereits in Fachkreisen über den auszuwählenden Beton Diskussionen entfacht sind (Publikationen) (OLG Nürnberg, Urteil vom 06.08.2015 – 13 U 577/12 – NZB zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 21.03.2018 – VII ZR 288/15).
Wirksame Selbstreinigung erforderlich
Ein Bieter, der wegen einer Straftat oder eines Fehlverhaltens mit Schadensfolge von Vergabeverfahren ausgeschlossen ist, hat die Möglichkeit der „Selbstreinigung“. Dazu ist eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber erforderlich, um die Hintergründe umfassend zu klären und um konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Wiederholung der Vorfälle zu vermeiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2018 – Ve AG 28/17).
Fortsetzung des Vergabeverfahrens bei Scheinaufhebung
Ein öffentlicher Auftraggeber kann nicht verpflichtet werden, den Zuschlag auf ein Angebot zu erteilen. Dieser Grundsatz gilt losgelöst von der Frage, ob ein Aufhebungsgrund vorliegt oder nicht. Wird eine Ausschreibung aufgehoben, um einem bestimmten Bieter den Auftrag zu erteilen, obwohl dieser nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, haben die übrigen Teilnehmer am Vergabeverfahren Anspruch auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens und auf Zuschlagserteilung (VK Westfalen, Beschluss vom 20.03.2018 – VK 1 – 37/17).