Energierecht
Juristisch ganz entspannt durch den Energiemarkt.
In der Energiewirtschaft sind wir für Energieversorgungs- und Serviceunternehmen beratend und vor Gericht in allen Fragen des Energierechts tätig. Das beinhaltet auch Rechtsfragen des Energiekartellrechts, des Energiewirtschaftsgesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG).
Wir erstellen Gutachten und konzipieren Verträge für den Strom-, Gas- und Wärmebereich. Außerdem sind wir in Regulierungsfragen gegenüber der Bundesnetzagentur und den Energiekartellbehörden der Länder tätig. Wenn erforderlich, setzen wir die Interessen unserer Mandanten auch vor Gerichten und Schiedsgerichten durch.
Unsere Kompetenzfelder:
- Energiewirtschaftsrecht
- Energiekartellrecht
- Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
- Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)