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Newsletter Bau- und Vergaberecht 3/2025

13.02.2025 | Bau- und Vergaberecht

Vergütungspflicht für nicht beauftragten Brandschutznachweis:

Wenn ein Brandschutznachweis für die Genehmigung des zu errichtenden Bauwerks erforderlich war, um den werkvertraglich geschuldeten Erfolg zu erbringen, hatte der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung, auch wenn er die Leistung ohne Auftrag erbracht hat. Die Vergütung richtet sich nach der Höhe der üblichen Vergütung und stellt einen Aufwendungsersatz da (OLG München, Urteil vom 24.05.2022 – 9 U 1201/20 Bau – Nichtzulassungsbeschwerde verworfen BGH, Beschluss vom 12.06.2024 – VII ZR 126/22).

Keine Umlage für Bauwesenversicherung ohne Abschluss einer solchen:

Es ist als Preishauptabrede anzusehen, wenn in einem Bauvertrag geregelt ist, dass Umlagen für die Bauwesenversicherung, für Baustrom und Bauwasser von der Schlussrechnung abgezogen werden. Derartige Regelungen sind der AGB-Inhaltskontrolle entzogen. Der Abzug der Umlage ist allerdings dann unzulässig, wenn der Bauherr nicht nachweisen kann, dass er tatsächlich eine Bauwesenversicherung abgeschlossen hat (OLG Dresden, Urteil vom 09.05.2023 – 14 U 1343/22 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 29.05.2024 – VII ZR 97/23).

Abtretung von Mängelansprüchen und Bürgschaft führt zu Übersicherung:

Es stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, wenn der Auftraggeber eine Übersicherung fordert. Die Benachteiligung kann sich aus einer Gesamtwirkung mehrerer, jeweils für sich genommen nicht zu beanstandender Vertragsbestimmungen ergeben. Es benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen, wenn der Auftraggeber missbräuchlich eigene Interessen durchzusetzen versucht, ohne Interessen des Auftragnehmers hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zugestehen. Eine unangemessene Benachteiligung ist anzunehmen, wenn etwa die Vertragserfüllungssicherheit 10 % und die Gewährleistungssicherheit 5 % der Bruttoauftragssumme übersteigen. Aus einem Zusammenspiel von Vertragserfüllungssicherheit und einer Regelung zur Bezahlung von Abschlagsrechnungen kann sich eine solche Überschreitung ergeben. Dies kann auch der Fall sein, wenn er sich der Auftraggeber über die höchst zulässig zu stellenden Sicherheiten hinaus Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche des Auftragnehmers gegen seine Nachunternehmer zur Sicherheit abtreten lässt (OLG Oldenburg, Urteil vom 24.01.2025 – 14 U 59/29).

Keine Vergütung der Umplanung bei fehlender Genehmigungsfähigkeit:

Die Planung des Architekten muss dauerhaft genehmigungsfähig sein. Muss er zur Herbeiführung einer solchen Genehmigung viele Entwürfe bzw. Planungsleistungen erbringen, kann er Honorar trotzdem nur einmal verlangen (Kammergericht, Urteil vom 17.11.2022 – 27 U 1046/20 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).

Abschließende Methode der Formulierung technischer Spezifikationen:

Die in Art. 42 Abs. 3 der Richtlinie 2014/24/EUU enthaltene Aufzählung der Methoden der Formulierung technischer Spezifikationen ist abschließend. Dies gilt unbeschadet solcher mit dem Unionsrecht vereinbarer und zwingender nationaler technischer Vorschriften im Sinne dieser Bestimmung und unbeschadet von Art. 42 Abs. 4 dieser Richtlinie, die dahin auszulegen ist, dass die öffentlichen Auftraggeber in den technischen Spezifikationen eines öffentlichen Bauauftrags ohne Hinzufügung des Zusatzes „oder gleichwertig“ nicht angeben müssen, aus welchen Materialien die von den Bietern angebotenen Waren bestehen müssen, es sei denn, die Verwendung eines bestimmten Materials ergibt sich zwangsläufig aus dem Auftragsgegenstand, da keine andere technische Lösung als Alternative in Betracht kommt (EuGH, Urteil vom 16.01.2025 – Rs. C – 424/23).

Prüfung von Bieterangaben nur bei Auffälligkeiten:

Der öffentliche Auftraggeber ist in der Wahl seiner Überprüfungsmittel grundsätzlich frei. Im Hinblick auf die Bieterangaben zu leistungsbezogenen Zuschlagskriterien besteht keine anlasslose Prüfpflicht der Vergabestelle. Die Prüfmethode muss geeignet sein. Dabei muss die Methode frei von sachwidrigen Erwägungen getroffen worden sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2024 – Verg 24/23).

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