Newsletter Bau- und Vergaberecht 10/2025
31.03.2025 | Bau- und Vergaberecht
Verzugsvorwurf ist durch eine bauablaufbezogene Darstellung zu entkräften:
Ein Auftragnehmer wird wegen Verzugs in Anspruch genommen. Dem tritt der Unternehmer mit der Behauptung entgegen, er sei unverschuldet in Verzug geraten. In diesem Fall muss der Unternehmer darlegen, wie er den störungsfreien Bauablauf geplant hat und in welcher Weise sich die Störungen unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bauablaufs ausgewirkt haben. Dazu bedarf es einer bauablaufbezogenen Darstellung (OLG Düsseldorf Urteil vom 01.03.2024 – 22208/23 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 06.11.2024 – VII ZR 58/24).
Keine Wertsteigerung für Sicherungshypothek erforderlich:
Der Anspruch auf eine Sicherungshypothek nach § 650i BGB besteht bereits vor Beginn der Bauarbeiten. Die Werkleistung muss sich noch nicht im Bauwerk verkörpert haben und zu einer Wertsteigerung geführt haben (OLG Hamburg, Beschluss vom 03.12.2024 – 10 B 24/24).
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Verbraucherwiderrufs:
Der Widerruf eines Verbrauchervertrages kann rechtsmissbräuchlich sein (BGH, Urteil vom 20.02.2025 – VII ZR 133/24).
Keine Nachunternehmer bei Geräteüberlassung:
Für die Annahme einer Nachunternehmertätigkeit kommt es auf die selbständige Ausführung eines Teils des in der Leistungsbeschreibung festgelegten Leistungsumfanges annähert. Alleine das zur Verfügung stellen von Geräten genügt nicht (VK Bund, Beschluss vom 05.02.2025 – VK2 – 119/24).
Fragen und Antworten sind Bietern bekanntzugeben:
Wenn Bieter Fragen stellen, müssen die Fragen und Antworten der Vergabestelle allen Bietern zugänglich gemacht werden (VK Thüringen, Beschluss vom 28.02.2025 – 5.250 – 4003/498).