Einladung: Arbeitsrechtliche Formen der unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit
16.07.2019 | Arbeitsrecht
In Unternehmensgruppen und Konzernen werden Arbeitnehmer/innen zunehmend gesellschaftsübergreifend eingesetzt, um Ressourcen zu bündeln und Kosten zu senken. Wir geben Ihnen einen Überblick über die in der Praxis relevanten Formen:
- Werk‑/Dienstverträge
- Arbeitnehmerüberlassung
- (Teil-)Gemeinschaftsbetrieb: gemeinsame Abteilung
- Shared Services
- Matrix-Organisationen
- Strukturtarifverträge nach § 3 BetrVG
Wir laden Sie herzlich zu unserer Veranstaltung
am Mittwoch, den 28. August 2019,
in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
in unserer Kanzlei in der Landschaftstraße 6, 30159 Hannover
ein.
Wir freuen uns auf Sie!
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Um Antwort wird gebeten bis zum 15. August 2019 per E-Mail an Sekretariat.Straube@goehmann.de. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Die Teilnahme ist kostenfrei. Es besteht die Möglichkeit der Erteilung einer Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer nach § 15 FAO. Die Prüfung obliegt den Rechtsanwaltskammern. Die bescheinigte Vortragsdauer beträgt 2,0 Stunden.
Herr Dr. Straube und Frau Dr. Rasche halten am 27. November und am 4. Dezember 2019 ein Seminar zu diesem Thema bei der DeutscheAnwaltAkademie (https://www.anwaltakademie.de/product/25569).