Newsletter Bau- und Vergaberecht 02/2018
19.02.2018 | Bau- und Vergaberecht
Haftung bei fehlender Belegreife
Wenn der Bodenverleger einen Industriefußbodenbelag auf einen Estrich trotz fehlender Belegreife aufbringt, haftet er für Schwindrisse. Dabei kann dahinstehen, dass der Betrieb von zwei großen Maschinen zu einer Vergrößerung der Rissbreiten geführt hat (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.10.2014 – 2 U 394/13 – NZB zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 25.10.2017 – VII ZR 278/14).
Verzicht auf Einrede der Verjährung wirkt 30 Jahre
Wenn ein Auftragnehmer ohne Befristung auf die Einrede der Erhebung verzichtet, verjähren Mängelansprüche des Bauherren in 30 Jahren. Der Bauherr hatte Mängel gerügt. Danach erklärte der Bauunternehmer den zeitlich unbeschränkten Verjährungsverzicht (OLG Celle, Urteil vom 15.06.2017 – 6 U 2/17 – NZB zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 25.10.2017 – VII ZR 145/17).
Auflassung nicht von Abnahme abhängig
In einem Bauträgervertrag ist eine Klausel enthalten, wonach die Auflassung durch den Bauträger erst dann erklärt werden muss, wenn der Erwerber das Sonder- und Gemeinschaftseigentum abgenommen hat. Dadurch wird der Käufer unangemessen benachteiligt. Die Klausel ist daher unwirksam. Denn wenn der Erwerber den geschuldeten Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt hat, kann der Bauträger die Auflassung nicht verweigern, wenn diese Verweigerung nach den Umständen und der Geringfügigkeit des Rückständigen teils (2,6 % des Kaufpreises) gegen Treu und Glauben verstoßen würden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.10.2016 – 19 U 172/14 – NZW zurückgenommen, BGH, Beschluss vom 15.03.2017 – VII ZR 292/16).
Keine Bauüberwachung durch Projektsteuerer
Die Aufgaben eines Projektsteuerers, der Funktionen des Bauherren übernimmt und die Termin und Kostenkontrolle und Koordinierung des Gesamtobjekts erbringt, sind vielfältig. Für die Leistungen gibt es kein eindeutig gültiges Leistungsbild. Im Einzelfall sind die konkreten vertraglichen Absprachen maßgeblich. Ist darin nichts gesondert geregelt, obliegt dem Projektsteuerer weder die Kontrolle technischer Details noch die Bauüberwachung (OLG Celle, Urteil vom 27.08.2015 – 16 U 41/15 – NZB zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 14.12.2017 – VII ZR 231/15).
Anhaltspunkte für wettbewerbsbeschränkte Abrede
Es müssen objektive Tatsachen zu der Überzeugung führen, dass ein Verstoß gegen § 1 GWB/Artikel 101 AEUV mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegt. Die Tatsachen und Anhaltspunkte müssen so konkret und aussagekräftig sein, dass ein Kartellverstoß zwar noch nicht feststeht, jedoch nahezu Gewissheit besteht. Allein die Bildung einer Bietergemeinschaft bezweckt oder bewirkt allerdings keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2018 – Verg 39/17).
Keine Änderung von Frist durch den Bieter
Die in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Zuschlags- und Bindefristen kann ein Bieter nicht einseitig abändern. Der Bieter ist zwingend auszuschließen, wenn er hiergegen verstößt, da die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung Angebote erfordern, die in jeder Hinsicht vergleichbar sind (VK Sachen-Anhalt, Beschluss vom 01.09.2017 – 3 VK LS 67/17).
von Martin Gehrlein 5.2.2018
Anspruch auf Schadensersatz bei Änderung des Bauablaufs durch Behörden
Der Bauherr ist für den Ablauf der Baumaßnahme und die Schaffung der erforderlichen Baufreiheit erforderlich. Dabei muss er auch das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer regeln. Für die Zulässigkeit der Baumaßnahme muss er die erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungen einholen. Verstößt die geplante und beauftragte Durchführung der Bauarbeiten gegen bestehende Vorschriften und werden von der Behörde Bauablaufänderungen angeordnet, hat der Bauunternehmer einen Schadensersatzanspruch gegen den Bauherrn aus § 6 Abs. 6 VOB/B (OLG Schleswig, Urteil vom 11.02.2015 – 4 U 16/05 – NZB zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 25.10.2017 – VII ZR 48/15).
Beweislast für Mangelhaftigkeit beim kostenvorschussbegehrenden Auftraggeber
Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit eines Werkes muss derjenige beweisen, der sich auf die vertragliche Vereinbarung beruft. Wenn der Bauherr Kostenvorschuss zur Mangelbeseitigung verlangt, muss er den Mangel beweisen, auch wenn vor der Abnahme der Auftragnehmer die Mangelfreiheit beweisen muss (OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.01.2018 – 10 U 93/17).
Planungsfehler bei Komforteinschränkung
Die Tiefgarage ist für größere Fahrzeuge nur mit Erschwernissen zu nutzen. Dies stellt nicht ohne weiteres einen Planungsfehlehr dar (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2017 – 22 U 87/16).
Zugang des Angebots im Vergabeverfahren bei Übergang in Machtbereiche
Angebote müssen form- und fristgerecht eingehen. Der Zugang erfolgt durch den Übergang in den Machtbereich des Empfängers und die Möglichkeit des Empfängers, unter normalen Umständen, Kenntnis von dem Angebot erlangen zu können. Wird Post an die in der Ausschreibung angegebene Zustelladresse gesendet und diese zunächst auf der Grundlage eines internen Geschäftsabkommens an ein Postfach zugestellt, ist für den rechtzeitigen Zugang der Eingang im Postfach maßgeblich (VK Sachen-Anhalt, Beschluss vom 12.10.2017 – 3 VK LSA 81/17).
Grundstruktur der Leistung im Verhandlungsverfahren verbindlich
In einem Verhandlungsverfahren nach § 52 Abs. 2 Nr. 5 VgV hat die Vergabestelle die Zuschlagskriterien bekannt gegeben. Dann darf über die Gewichtung der Zuschlagskriterien nach § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV nicht mehr verhandelt werden. In der Verhandlungsphase muss die Struktur des zu vergebenden Auftrags feststehen und die entsprechenden Mindestanforderungen erfüllt sein. Dazu gehören der vorgesehene Vertragspartner und der Umfang des Auftrags. Eine Regelung, wonach wesentliche Vertragsbestandteile erst nach Zuschlag verhandelt werden, ist vergaberechtwidrig (VK Süd-Bayern, Beschluss vom 03.01.2018 – Z3-3-3194-1-46-08/17).
von Martin Gehrlein 19.2.2018
Ehefrau haftet neben Ehemann für Renovierungskosten
Bei Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie werden die Ehepartner mitverpflichtet und berechtigt. Die Instandsetzung der ehelichen Wohnung dient dem elementaren Bedürfnis des Wohnens, so dass durch den vom Ehemann geschlossenen Vertrag auch die Ehefrau verpflichtet wird (OLG Karlsruhe, Urteil v. 15.07.2015 – 14 U 71/14 – NZB zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 22.11.2017 – VII ZR 181/15).
Konkretes Mangelbeseitigungsangebot bei alternativloser Ausführung erforderlich
Wenn ein Mangelversuch gescheitert ist und die Mangelbeseitigung in einem zweiten Versuch nur in einer bestimmten Weise ausgeführt werden kann, muss der Unternehmer diese Mangelbeseitigung anbieten. Der Bauherr muss keine andere Mangelbeseitigung akzeptieren. Dem Auftragnehmer steht es nicht frei, wie er den Mangel beseitigt. Das Risiko einer Fehlbeurteilung trägt der Auftragnehmer (OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.09.2015 – 13 U 16/15 – NZB zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 14.12.2017 – VII ZR 230/15).
Mangelkenntnis des Bauherrn schränkt Haftung ein
Der Bauherr wird während der Bauausführung auf einen Herstellungsmangel hingewiesen. Gleichwohl lässt er die Bauarbeiten weiterführen. Infolgedessen hat der Bauherr keinen Ersatzanspruch auf den sich vergrößernden Schaden, wenn er die Herstellung eines mangelfreien Werks verlangt (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2017 – 10 U 62/16, NZB zurückgenommen, BGH, Beschluss vom 22.11.2017 – VII ZR 169/17).
Gescannte Unterschrift nicht eigenhändig
In der Ausschreibung ist vorgesehen, dass die Angebote nur schriftlich abgegeben werden können. Die Einreichung in Textform mit elektronischen Mitteln oder in elektronischer Form wurde nicht zugelassen. Die Vergabeunterlagen muss der Bewerber eigenhändig unterschreiben. Eine eingescannte Unterschrift genügt dem nicht (VK Bund, Beschluss vom 17.01.2018 – VK 2-154/17).
Kein Wechsel von eVergabe auf Fax
In dem Vergabeverfahren ist vorgesehen, dass die Kommunikation ausschließlich auf einer eVergabe-Plattform erfolgt. Der Auftraggeber kann den Kommunikationsweg danach nicht eigenmächtig auf eine Faxkommunikation ändern (VK Bund, Beschluss vom 20.12.2017 – VK 2-142/17).