Newsletter Bau- und Vergaberecht 07/2021
23.03.2021 | Newsletter
Fehlende Zertifizierung ist ein Mangel
Das Bauunternehmen hat sich vertraglich verpflichtet, die brandschutztechnische Verwendbarkeit der von ihm verbauten Bauteile durch entsprechende Zertifikate nachzuweisen. Werden die Zertifikate nicht vorgelegt, ist die Leistung mangelhaft, auch wenn eine Zertifizierung brandschutztechnisch nicht erforderlich ist (OLG München, Beschluss vom 22.10.2019 – 28 U 1245/19 Bau – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 04.11.2020 – VII ZR 249/19).
Kein Vorschussanspruch ohne Fristsetzung
Voraussetzung für die Geltendmachung eines Vorschussanspruches ist eine Fristsetzung zur Nacherfüllung. Die Frist muss angemessen sein, eindeutig und bestimmt. Die Fristsetzung ist dann entbehrlich, wenn der Auftragnehmer ernsthaft und endgültig die Mangelbeseitigung verweigert. Das reine Bestreiten von Mängeln muss keine Verweigerung darstellen (OLG Braunschweig, Urteil vom 19.09.2019 – 8 U 74/18 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 02.12.2020 – VII ZR 235/19).
Reihenhaus muss für sich alleine nicht standsicher sein
Mehrere aneinander gebaute Reihenhäuser stehen auf einem Grundstück. Solche Reihenhäuser müssen für sich gesehen nicht standsicher sein. Bei einem Abbruch einer der aneinanderstoßenden Anlagen muss technisch nicht gesichert sein, dass die andere Anlage für sich stehen bleiben kann (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.01.2018 – 14 U 9/14 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 04.11.2020 – VII ZR 37/18).
Keine Haftung ohne Pflichtverletzung
Der Fachplaner für TGA soll eine Lüftungsanlage planen, die schließlich installiert wird. Der Bauherr fordert einen bestimmten Volumenstrom. Ein solcher ist allerdings mit den auf dem Markt erhältlichen Lüftungsgeräten zum Zeitpunkt der Planung und Errichtung der Anlage nicht zu erreichen. In diesem Falle kann dem Planer kein Pflichtverstoß vorgeworfen werden (OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2020 – 24 U 22/18 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 16.12.2020 – VII ZR 33/20).
Höherer Auftragswert bei gemischten Aufträgen ausschlaggebend
Es soll ein Auftrag vergeben werden, der unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegt, aber objektiv nicht trennbar ist. Die Vergabe erfolgt dann nach den Regelungen denen der Hauptgegenstand des Auftrags zuzuordnen ist. Enthält der Auftrag Bestandteile einer Dienstleistungskonzession und eines Lieferauftrages, wird der Gegenstand danach bestimmt, welcher Wert der höherer ist (VK Westfalen, Beschluss vom 12.03.2020 – VK 1 – 1/20).
Zuständigkeit der VK Bund beim Autobahnbau
Die Verwaltung der Bundesautobahnen erfolgt durch die Autobahn GmbH. Sie ist eine bundeseigene Gesellschaft. Sie ist in die Vergabe- und Gerichtsverfahren sowie sonstige Verfahren und Rechtspositionen eingetreten. Für Verfahren vor dem 01.01.2021, die gegen ein Bundesland eingeleitet wurden, sind nicht mehr die Vergabekammern der Länder, sondern die Vergabekammern des Bundes zuständig (VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.01.2021 – VK 2 – 2/21).