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Newsletter Bau- und Vergaberecht 1/2024

08.01.2024 | Bau- und Vergaberecht

Vorschussanspruch gegen Nachunternehmer und Vorteilsausgleichung:

Der Hauptunternehmer kann vom Nachunternehmer Schadensersatz wegen Mängelansprüchen des Bestellers verlangen. Leistet der Hauptunternehmer dem Bauherren einen Kostenvorschuss, kann der Hauptunternehmer vom Nachunternehmer Zahlung in Höhe des geleisteten Kostenvorschusses verlangen.

Da mit dem Kostenvorschuss noch keine endgültige, sondern eine zweckgebundene Zahlung an den Besteller geleistet wird, der nach Durchführung der Mängelbeseitigung der Höhe nach abzurechnen ist, kann im Wege der Vorteilsausgleichung gegenüber dem Nachunternehmer dies anspruchskürzend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 09.11.2023 – VII ZR 92/20).

Keine Erfüllungsverweigerung durch Verlassen der Baustelle:

Beim VOB/B-Vertrag kann der Bauherr Ersatz der Fertigstellungsmehrkosten wegen Mängeln der Leistung verlangen, wenn der Bauherr dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat, die Kündigung angedroht worden ist und nach fruchtlosem Ablauf der Frist der Vertrag gekündigt wurde. Verweigert der Auftragnehmer die Mangelbeseitigung ernsthaft und endgültig, bedarf es einer Fristsetzung mit Kündigungsandrohung nicht. Eine endgültige Erfüllungsverweigerung ist alleine im Verlassen der Baustelle noch nicht zu erblicken. Bei einem solchen Verhalten muss der Bauherr wegen der Kooperationspflichten im Baurecht Kontakt zu dem Auftragnehmer aufnehmen und dies klären (OLG München, Urteil vom 26.07.2022 – 9 U 7532/21 Bau – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 16.08.2023 – VII ZR 160/22).

Bei Beauftragung aufeinanderfolgender Gewerke kein Verbraucherbauvertrag:

Um einen Bauvertrag als Verbraucherbauvertrag zu werten, kommt es nicht auf die Gesamtheit aller an dem Unternehmer nach und nach beauftragter Bauarbeiten an (BGH, Urteil vom 26.10.2023 – VII ZR 25/23).

Keine Berufung auf fehlende Abnahme bei unwirksamer Abnahmeklausel:

Wegen Mängel an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums macht die Wohnungseigentümergemeinschaft Ansprüche gegen den Bauträger geltend. Der Bauträger hat eine unwirksame Abnahmeklausel verwendet. In diesem Fall kann sich der Bauträger nicht darauf berufen, dass sich der Vertrag mangels wirksamer Abnahme noch im Erfüllungsstadium befindet und zur Anspruchsbegründung die Abnahme des Gemeinschaftseigentums als Voraussetzung erforderlich ist (BGH, Urteil vom 09.11.2023 – VII ZR 241/22).

Zur Bauüberwachung gehört auch Überprüfung von Rollenware:

Die Handwerker müssen ordnungsgemäß mit dem zu verarbeitenden Material umgehen. Der bauüberwachende Architekt muss mindestens stichprobenartig überprüfen, ob Rollenware vor dem Verlegen ausgerollt wurden (OLG Schleswig, Urteil vom 04.10.2023 – 12 U 25/21).

Angebotskalkulation unzumutbar bei übermäßigen Preis- und Kalkulationsrisiken:

Den Bietern ist eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation nicht zumutbar, wenn das Preis- und Kalkulationsrisiko über das Maß hinausgeht, das den Bietern typischerweise obliegt. Dabei ist eine die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigende Abwägung der Interessen der Bieter und des öffentlichen Auftraggebers geboten. Dabei können Vertragsbestimmungen jeweils für sich genommen eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation nicht unzumutbar machen, aber in der Kombination verschiedener Vertragsbestimmungen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 06.12.2023 – Verg 7/23).

Öffentlicher Auftrag bei Verpachtung und Beschaffung möglich:

Die Vergabestelle beabsichtigt die Verpachtung eines Grundstücks zusammen mit der Beschaffung von Leistungen. In diesem Falle kann das Vergaberecht Anwendung finden, wenn der Wert der Leistungen den Schwellenwert übersteigt (OLG Rostock, Beschluss vom 21.11.2023 – 17 Verg 3/23).

 

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