Newsletter Bau- und Vergaberecht 14/2023
26.04.2023 | Bau- und Vergaberecht
DIN-Normen haben nur die Vermutung allgemein anerkannte Regel der Technik zu sein:
Die DIN-Normen haben keinen Rechtsnormcharakter. Es sind technische Regelungen mit Empfehlungscharakter, die sich die Wirtschaft gegeben hat. Die DIN-Normen haben die Vermutung in sich, die allgemein anerkannten Regeln der Technik wiederzugeben. DIN-Normen können auch hinter den allgemein anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben. Wer eine DIN-Norm angreifen will, muss beweisen, dass sie nicht die allgemein anerkannte Regel der Technik wiedergibt. Der Beweis kann über ein Sachverständigengutachten geführt werden (OLG Dresden, Urteil vom 16.08.2022 – 14 U 1140/21 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen BGH, Beschluss vom 15.02.2023 – VII ZR 167/22).
Einzelgewerkevergabe ist kein Verbraucherbauvertrag:
Zur Errichtung eines Neubaus beauftragt der Bauherr verschiedene Gewerke. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen Vertrag mit einem Verbraucher, durch den der Unternehmer zum Bau eines neuen Gebäudes verpflichtet wird im Sinne von § 650 i Abs. 1 Fall 1 BGB. Die Erbringung eines einzelnen Gewerks genügt nicht. Auch der § 650 f Abs. 6 S. 1 Nr. 2 Fall 1 BGB findet keine Anwendung, da es an einem Verbraucherbauvertrag fehlt (BGH, Urteil vom 16.03.2023 – VII ZR 94/22).
Überwachungspflicht bei Errichtung einer Drainage:
Im Rahmen der Bauüberwachung ist der bauüberwachende Architekt verpflichtet. sicherzustellen, dass das Bauwerk plangerecht und frei von Mängeln entsteht. Die Arbeiten der ausführenden Unternehmen sind den Erfordernissen entsprechend zu überwachen. Der Bauüberwacher muss Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass seine Vorgaben umgesetzt werden. Dazu muss sich der Bauüberwacher nicht ständig auf der Baustelle aufhalten. Bei kritischen Arbeiten ist er zu einer erhöhten Aufmerksamkeit und zu einer intensiveren Wahrnehmung der Bauaufsicht verpflichtet. Besonders schadensträchtig sind Abdichtungs– und Isolierungsarbeiten sowie die Verlegung einer Drainage (OLG Frankfurt, Urteil vom 19.04.2021 – 29 U 177/19 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 01.06.2022 – VII ZR 483/21).
Referenzen müssen nicht hinterfragt werden:
Im Zuge einer Ausschreibung müssen die Bieter Referenzen vorlegen. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, durch eigene Ermittlungen die Einschätzung der Referenzgeber zu überprüfen (VK Rheinland, Beschluss vom 27.03.2023 – VK 1/23).
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei Direktvergabe mit Beihilfe:
Der Bauherr erhält Beihilfen für das Bauvorhaben. Werden die Beihilfen unzulässigerweise gewährt, betrifft dies keine Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Es handelt sich um eine eigene und vom Vergabeverfahren losgelöste verfahrensrechtlich und materiell-rechtlich selbstständigen rechtlichen Angelegenheit, über die die ordentlichen Gerichte entscheiden (Landgericht München I, Beschluss vom 03.03.2023 – 37 O 6688/22).