Newsletter Bau- und Vergaberecht 16/2021
11.05.2021 | Newsletter
Keine Bedenkenanmeldung durch Metallbauer bei Abdichtungsfragen
Der Unternehmer wird auf der Grundlage eines detaillierten Leistungsverzeichnisses mit der Lieferung einer Edelstahlrinne beauftragt. Wenn zum Anschluss der Abdichtungsebenen Flansche gehören, ist dies nur Leistungsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Insbesondere kann von einem Stahl- und Metallbauer nicht erwartet werden, dass dieser über Kenntnisse bei der Abdichtung von Schwimmbädern verfügt. Die geplante Abdichtung muss er daher nicht hinterfragen (OLG Schleswig, Urteil vom 08.03.2019 – 1 U 60/18 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 10.03.2021 – VII ZR 77/19).
Verjährungsfrist für Bauhandwerkersicherung beginnt mit der Aufforderung
Nach § 648 a Abs. 1 S. 1 BGB aF hat der Unternehmer Anspruch auf Gestellung einer Sicherheit. Der Anspruch verjährt erst mit der Aufforderung des Unternehmers, eine Sicherheit zu stellen (BGH, Urteil vom 25.03.2021 – VII ZR 94/20).
Architekt muss die Erbringung der Überwachung durch den Fachplaner überwachen
Im Rahmen der Koordinierungspflicht muss der Architekt auch überwachen, dass bzw. ob der Fachplaner seiner eigenen Pflicht zur Bauüberwachung nachkommt und Leistungsdefizite gegenüber dem Bauherrn anzeigen (OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2021 – 24 U 101/20).
Bauzeitverzögerung – Architekt haftet nur für eigenes Verschulden
Der Bauherr kann bei einer Bauzeitverzögerung von einem Architekten nur dann Schadensersatz verlangen, wenn die Bauzeitverzögerung ganz oder teilweise auf eine unzureichende und nicht fristgerecht erbrachte Planung oder sonstige Leistung zurückzuführen ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 22.02.2018 – 5 U 135/16 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 29.07.2020 – VII ZR 71/18).
Ausgeschriebener Mietvertrag kann öffentlicher Bauauftrag sein
Die Vergabestelle hat einen Mietvertrag ausgeschrieben, der ein noch nicht errichtetes Gebäude betrifft. Soll das Gebäude nach den von der Vergabestelle genannten Erfordernissen errichtet werden, kann darin ein öffentlicher Bauauftrag zu erblicken sein. Dies ist anzunehmen, wenn die Vergabestelle Maßnahmen ergriffen hat, um die Merkmale der Bauleistung festzulegen oder um Einfluss auf die Planung der Bauleistung zu nehmen. Dies ist dann gegeben, wenn die Vergabestelle Einfluss auf die architektonische Struktur des Gebäudes nimmt, wie Größe, Außenwände, tragende Wände etc. (EuGH, Urteil vom 22.04.2021 – Rs.C – 537/19).
Abwerben keine schwere Verfehlung
Ein Bieter kann wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen werden. Anlass hierfür muss eine schwere Verfehlung sein, die die Integrität des Bieters infrage stellt. Die Abwerbung von Mitarbeitern eines Konkurrenten ist keine derartige schwere Verfehlung (bayerisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.04.2021 – Verg 3/21).