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Newsletter Bau- und Vergaberecht 17/2019

23.04.2019 | Bau- und Vergaberecht

Kein Ablauf bei Zuschlag nach Ablauf der Bindefrist

Bei einer öffentlichen Ausschreibung muss der Zuschlag innerhalb der Bindefrist erteilt werden. Die Erteilung nach Ablauf der Bindefrist ist nur nach allgemeinen Regelungen möglich. Der verspätete Zuschlag stellt ein neues Angebot dar, das der Bieter annehmen oder ablehnen kann. Lehnt der Bieter den im Zuschlagschreiben angebotenen Ausführungszeitraum ab, ist darin die Ablehnung zu erblicken (OLG Dresden, Beschluss vom 12.10.2016 – 16 U 91/16 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 07.11.2018 – VII ZR 276/16).

§ 649 Satz 3 BGB a. F. (5%-Regelung) gilt auch im VOB-B-Vertrag

Bei einer freien Kündigung muss der Auftragnehmer den Vergütungsanspruch für die nicht erbrachten Leistungen schlüssig begründen. Erforderlich ist eine detaillierte Abrechnung, aus der sich die ersparten Kosten, der anderweitigen Erwerb bzw. das Unterlassen eines anderweitigen Erwerbs ergibt. Ist der Unternehmer dazu nicht in der Lage, kann er sich auf die gesetzliche Vermutung von 5 % der noch nicht erbrachten Werkleistung berufen (Kammergericht, Urteil vom 20.02.2018 – 7 U 40/17 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 21.11.2018 – VII ZR 62/18).

 

Für das Vertragssoll ist auf die Vereinbarung abzustellen und nicht auf die Erwartung

Die „nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung“ meint nicht konkrete Eigenschaften der Kaufsache, sondern die nach dem Vertrag zugrunde gelegten Eigenschaften (BGH, Urteil vom 20.03.2019 – VIII ZR 213/18).

 

Genehmigungsplanung wird durch Verwertung (Einreichung) abgenommen

Der Architekt ist mit den Planungen bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) beauftragt. Die von dem Architekten gefertigte Genehmigungsplanung reicht der Auftraggeber ein und bezahlt dessen Schlussrechnung. Darin ist die Abnahme der Architektenleistung zu erblicken, auf die tatsächliche Erteilung der Genehmigung kommt es nicht an (OLG Köln, Beschluss vom 21.02.2019 – 16 U 140/18).

 

Zureichende Bekanntmachung von Eignungskriterien durch konkrete Verlinkung

Die Vergabestelle muss die Eignungskriterien in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung angeben. Auch eine elektronische weitere zugängliche Verlinkung zu einem Dokument ist ausreichend, wenn dies durch bloßes Anklicken gefunden wird (OLG Dresden, Beschluss vom 15.02.2019 – Verg 5/18).

 

Aufhebung der Ausschreibung bei Mehrkosten von 60 %

Eine Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn das zur Verfügung stehende Budget nicht ausreicht. Überschreitet das günstigste Angebot die Haushaltsmittel um mehr als 60 %, ist die Ausschreibung aufzuheben, wenn die Vergabestelle die Finanzierungslücke nicht zu vertreten hat und die Kosten ordnungsgemäß geschätzt hat (VK Bund, Beschluss vom 13.02.2019 – VK 1 – 3/19).