Newsletter Bau- und Vergaberecht 19/2018
13.08.2018 | Bau- und Vergaberecht
Bauherr haftet nicht für Vorunternehmer
Ist eine Bauleistung mangelhaft, weil die Vorleistung eines vorhergehenden Unternehmers bereits mangelhaft war, muss sich der Bauherr im Verhältnis zum Auftragnehmer kein Mitverschulden anrechnen lassen. Fehler des Vorunternehmers können dem Auftraggeber nicht zugerechnet werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2016 – 23 U 135/15).
Keine Haftung für Bauteil ohne Prüfzeichen
Ein Installateur hat einen Kugelhahn eingebaut, der keine Herstellerkennzeichnung trägt. Dies stellt einen Verstoß gegen Ziffer 2.2.2 der DIN 1988 Ziffer 2 dar. Das Installationsunternehmen haftet trotzdem nicht für einen Wasserschaden wegen einer mangelhaften Dichtung des Bauteils, wenn der Mangel nicht erkennbar war. Die DIN-Norm dient nicht der Qualitätssicherung sondern der Identifizierung bei einer Inanspruchnahme des Herstellers (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.09.2017 – 9 U 21/16).
Keine genehmigungsfähige Planung in den Leistungsphasen 1 und 2
Wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung der Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt, schuldet der Architekt nicht gezwungenermaßen eine genehmigungsfähige Planung, wenn der Bauherr zunächst die Möglichkeiten der Baumaßnahme erkunden will (KG, Urteil vom 21.07.2018 – 21 U 152/17).
Architekt muss Geeignetheit des Materials prüfen (Holz)
Der Architekt ist damit beauftragt, an ein massives Gebäude einen Anbau aus Holz zu planen. Im Rahmen der Planung muss er das Verformungsverhalten des Holzes gegenüber dem Massivbau überprüfen. Der Architekt muss die Geeignetheit der Holzart prüfen. Kommt es zu Mängeln, haftet der Architekt für die Kosten der Neuplanung und für die Kosten der mangelhaften Planung (OLG Frankfurt, Urteil vom 15.01.2016 – 13 U 83/13 – NZB zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 21.03.2018 – VII ZR 31/16).
Im Verhandlungsverfahren keine Mindestanforderungen erforderlich
Bei der Vergabe im Verhandlungsverfahren muss die Vergabestelle nicht mit der Aufforderung zur Abgabe des Angebots Mindestanforderungen definieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 – Verg 54/17).
Zuverlässige Kalkulationsgrundlage erforderlich (Rahmenvereinbarung)
Im Rahmen der Ausschreibung muss die Vergabestelle das Auftragsvolumen möglichst genau, aber nicht abschließend beschreiben. Die Ausschreibungsbedingungen müssen dem Bieter eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation ermöglichen (VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.03.2017 – 2 VK LSA 20/16).
Lieferung und Montage einer Küche als Kauf- oder Werkvertrag
Die rechtliche Einordnung eines Vertrages mit der Errichtung einer Küche richtet sich nach dem Schwerpunkt der Leistung. Geht es mehr um den Warenumsatz ist ein Kaufvertrag anzunehmen und je mehr die Montage- und Bauleistung überwiegt, ist ein Werkvertrag anzunehmen (BGH, Urteil vom 19.07.2018 – VII ZR 19/18).