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Newsletter Bau- und Vergaberecht 19/2019

13.05.2019 | Bau- und Vergaberecht

Einzelne Positionen kommen nicht zur Ausführung – Teilkündigung

Häufig lassen Bauherren einzelne Positionen nach der Auftragserteilung nicht mehr vom Bauunternehmer ausführen. Darin ist keine Leistungsänderung zu erblicken, sondern eine Teilkündigung (OLG München, Beschluss vom 02.04.2019 – 28 U 413/19 Bau)

 

Vertrag hat Vorrang vor VOB/C

In den Ausschreibungsunterlagen ist eine besondere Regelung zum Aufmaß enthalten. Diese spezielle vertragliche Regelung geht der allgemeinen Bezugnahme innerhalb des Vertrages auf die VOB/C vor. Die in Abschnitt 5 der DIN enthaltenen Aufmaßvorschriften sind den vertraglichen Vorschriften nachrangig (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.03.2019 – 21 U 17/18).

 

Keine Entschädigung für vorgehaltene Baustoffe

Der Bauunternehmer kann nach § 642 BGB eine Aufwandsentschädigung für produktionsloses Bereithalten von Produktionsmitteln verlangen. Dabei geht es vorrangig um Personalkosten. Die Vorhaltung von Baustoffen stellt keinen Nachteil dar (Landgericht Mosbach, Urteil vom 18.04.2019 – 2 O 232/17).

 

Planer haftet für die Auswahl der Baustoffe

Der Planer schuldet die Entstehung eines mangelfreien Bauwerks. Risse in der Fassade stellen einen Mangel dar. Bei der Errichtung eines Bauwerks werden verschiedene Baustoffe verbaut. Daher muss der Planer auch prüfen, ob die Baustoffen miteinander kombiniert werden können. Somit ist er für die richtige Auswahl der Baustoffe verantwortlich (OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.03.2016 – 4 U 52/14 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen BGH, Beschluss vom 21. 11. 2018 – VII ZR 86/16).

 

Aufklärungspflicht bei zu niedrigem Angebot

Das Angebot eines Bieters ist ungewöhnlich niedrig. In diesem Falle muss die Vergabestelle eine Aufklärung verlangen. Der Bieter muss die Möglichkeit haben nachzuweisen, dass er die Leistung zu den angebotenen Preisen erbringen kann (VK Nordbayern, Beschluss vom 14.03.2019 – RMF – SG 21 – 3194 – 4 – 5).

 

Beabsichtigter Zuschlag ist nicht nur im Bieterbereich bekanntzugeben

Nach § 134 GWB muss die Vergabestelle mitteilen, welches Angebot angenommen werden soll. Diese Information kann nicht nur in einem internen Bieterbereich auf einer Vergabeplattform eingestellt werden, wo der Bieter sie abrufen kann. Auch eine Hinweis per E-Mail genügt nicht (VK Südbayern, Beschluss vom 29.03.2019 – Z3 – 3 – 3194 – 1 – 07 – 03/19).