Newsletter Bau- und Vergaberecht 22/2024
05.06.2024 | Bau- und Vergaberecht
Errichtung eines Zauns auf dem Nachbargrundstück führt zu Wertesatz:
Eine Berechnung nach fiktiven Mangelbeseitigungskosten kommt nicht in Betracht, wenn ein Zaun von einem Werkunternehmer wegen eines Planungsfehlers auf dem Nachbargrundstück teilweise errichtet wird und der Bauherr einen Beseitigungsanspruch des Nachbarn befürchtet, dieser aber nach nachbarrechtlichen Vorschriften zeitlich ausgeschlossen ist. Der Schaden des Bauherrn liegt dann im Wert der Teile des Zauns, die wesentlicher Bestandteil des Nachbargrundstücks werden (OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2024 – 5 U 134/23).
Fristlose Kündigung bei unberechtigter Arbeitseinstellung:
Der Unternehmer verstößt gegen seine Verpflichtung, die Baumaßnahme zu fördern und umgehend Abhilfe zu schaffen, wenn die Erfüllung ins Stocken gerät und der Auftragnehmer die Arbeiten ohne berechtigten Grund einstellt. Dabei ist es gleichgültig, ob ein ursprünglicher Terminplan noch Bestand hat oder ob dieser gegenstandslos geworden ist. Während der Vertragsdurchführung sind die Vertragsparteien zur Kooperation verpflichtet, so dass die Arbeiten nicht grundlos eingestellt werden können (OLG Hamburg, Urteil vom 17.11.2022 – 4 U 110/22 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 08.11.2023 – VII ZR 54/23).
Urheberrecht bei öffentlichen Platz:
Als Werk der Baukunst kann auch ein öffentlicher Platz angesehen werden. Die Ausführung muss die im Urheberrecht vorausgesetzte Individualität aufweisen. Das Bauwerk darf sich nicht nur als Ergebnis einer rein handwerklichen oder eines routinemäßigen Schaffens zeigen, sondern es muss aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragen. In diesem Fall hat der Urheber das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung zu verbieten, wenn diese geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2024 – 24 U 36/23).
Abnahme der Architektenleistungen durch Einzug:
Eine konkludente Abnahme kann in dem Einzug und der Nutzung eines Gebäudes erblickt werden, da es sich um einen typischen Sachverhalt für eine Abnahme handelt (OLG Köln, Beschluss vom 02.03.2023 – 19 U 55/22 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 08.11.2023 – VII ZR 54/23).
Keine Vorteil des Bieters bei unzureichender Vorabinformation:
Ist ein Vorabinformationsschreiben nach § 134 GWB unzureichend, begründet dies beim Bieter nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB keinen Schaden, da die Rüge einer fehlerhaften oder unvollständigen Vorabinformation bei einem im Übrigen rechtmäßig durchgeführten Vergabeverfahren zu keinem Vorteil für den Bieter im Sinne eines Zuschlags führt. Ist ein Vorabinformationsschreiben fehlerhaft, unvollständig oder verspätet, ist der Bieter ausreichend über § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB geschützt – Unwirksamkeit des Auftrags (VK Westfalen, Beschluss vom 17.05.2024 – VK 3 – 9/24).