Newsletter Bau- und Vergaberecht 24/2020
29.06.2020 | Bau- und Vergaberecht
Nachtrag wegen Bauablaufstörungen ist konkret aufzustellen
Der Auftragnehmer macht einen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines gestörten Bauablaufs geltend. Dazu ist schlüssig darzulegen, dass der Auftragnehmer durch Pflichtverletzungen des Auftraggebers behindert worden ist. Es ist eine konkrete bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Behinderungen unumgänglich. Es genügt nicht, die Störungen lediglich anzuführen, wie etwa eine verspätete Planlieferung. Es ist erforderlich, die konkret auf die Baustelle bezogenen Auswirkungen der Behinderung darzustellen (OLG München, Urteil vom 26.09.2017 – 28 U 2834/09 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 15.01.2020 – VII ZR 249/17).
Abnahme des Bauherrn ist Abnahme der Nachunternehmerleistungen
Der Nachunternehmer hat Anspruch auf fälligen Werklohn, wenn das Werk des Generalunternehmers vom Bauherrn abgenommen worden ist oder als abgenommen gilt. Die „Durchgriffsfälligkeit“ tritt unabhängig von der Frage ein, ob die Abnahme im Verhältnis zwischen Generalunternehmer und Nachunternehmer stattgefunden hat und abnahmereif zu bejahen ist. Die Abnahme des Bauherrn genügt (OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2020 – 11 U 120/17).
Beweislast des Architekten für Auftragserteilung
Der Architekt, der Mindestsatzhonorar geltend macht, muss den Umfang der erteilten Beauftragung beweisen (BGH, Urteil vom 14.05.2020 – VII ZR 205/19).
Unklarheiten im Vergabeverfahren sind aufzuklären
Ist ein Angebot unter Berücksichtigung der Begleitumstände unklar, sind die Unklarheiten durch die Vergabestelle aufzuklären. Fehlen Nachweise oder Erklärungen, sind diese nachzufordern, wenn kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.04.2020 – Verg 30/19).
Abrundung von Punkten zulässig
In einem Bewertungssystem ist vorgesehen, dass der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis die Höchstpunktzahl erhält. Alle höheren Preisangebote werden im Vergleich zu dem geringsten Preisangebot bewertet. Die Preispunkte werden anteilig nach Überschreitung des niedrigsten Preisangebots vergeben. Ein solches prozentuales Verhältnis ist transparent und für die Bieter nachvollziehbar (VK Bund, Beschluss vom 09.03.2020 – VK 1 – 10/20).