Newsletter Bau- und Vergaberecht 27/2020
13.08.2020 | Bau- und Vergaberecht
Späteres Verhandeln revidiert die Erfüllungsverweigerung
Eine Fristsetzung ist nach § 281 Abs. 2 BGB für die Leistungserbringung entbehrlich, wenn der Auftragnehmer die Erfüllung verweigert. Nimmt er später Verhandlungen auf, gibt er damit die Verweigerung auf. Eine neue Fristsetzung ist erforderlich (OLG Köln, Urteil vom 15.07.2020 – 11 U 64/19).
Nicht erbrachte Leistungen – keine Kürzung, sondern Gewährleistung
Wenn ein Auftragnehmer eine vertraglich geschuldete Leistung nicht ausführt, kann der Bauherr nicht die Vergütung kürzen. Er muss zuvor Gewährleistungsansprüche geltend machen (Landgericht Essen, Urteil vom 03.03.2020 – 9 O 321/17).
Treuwidrigkeit des Mindestsatzverlangens bei Pauschalhonorar
Die Parteien haben ein unter den Mindestsätzen der HOAI liegendes Pauschalhonorar vereinbart. Es ist treuwidrig, wenn sich der Architekt zur Geltendmachung der Mindestsätze auf eine Pflichtverletzung der Bundesrepublik Deutschland beruft. Der Architekt selbst hat vertragswidrig gehandelt (OLG München, Beschluss vom 07.07.2020 – 9 U 2001/19 Bau).
Eine Sicherheitsleistung nach § 650 f BGB erfordert keine prüfbare Honorarermittlung nach HOAI
Auch der Architekt hat Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherheit. Dies gilt auch, wenn der Vergütungsanspruch noch nicht fällig ist. Es genügt das Bestehen eines solchen Anspruchs bzw. die Möglichkeit des Entstehens. Daher muss der Architekt für diesen Anspruch keine prüfbare Schlussrechnung vorlegen (OLG Bamberg, Beschluss vom 19.02.2018 – 5 U 190/17 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 20.04.2020 – VII ZR 48/18).
Vergabestelle kann sich auf Leistungswilligkeit verlassen
Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob ein Bieter die Verpflichtungen aus dem von ihm abgegebenen Angebot einhalten wird. Auf das Leistungsversprechen kann sich die Vergabestelle grundsätzlich verlassen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2020 – 15 Verg 2/20).
Punktuelle Prüfung von Referenzen erforderlich
In der Ausschreibung werden Referenzen über vergleichbare Aufträge gefordert. Die Vergabestelle ist dann gehalten, die angegebenen Referenzen der Bieter zu überprüfen. Dies erfolgt beispielsweise durch telefonische Nachfrage. Dies ist wiederum in der Vergabeakte zu dokumentieren. Es ist festzuhalten, ob, wann, mit welchem Inhalt und mit welchem Ergebnis Kontakt zu Referenzauftraggebern aufgenommen wurde (VK Lüneburg, Beschluss vom 18.05.2020 – VgK – 06//2020).