Newsletter Bau- und Vergaberecht 27/2022
03.08.2022 | Bau- und Vergaberecht
27/2022 28.07.2022
Bauverzugsschaden verjährt in 3 Jahren
Ein Schaden aus Verzug nach § 280 Abs. 1 und 2, § 286 Abs. 1 BGB unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist. Er umfasst auch nachträglich eintretende Schadensfolgen, die im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs als möglich voraussehbar waren (BGH, Urteil vom 19.05.2022 – VII ZR 149/21).
Schadensersatz bei unberechtigter Arbeitseinstellung
Wenn der Bauunternehmer seine Leistungen unberechtigt endgültig einstellt, steht dem Bauherrn ein Schadensersatzanspruch nach § 81 Abs. 1 BGB zu (Kammergericht, Beschluss vom 01.07.2022 – 21 U 13/22).
Keine Rückabwicklung des Bauträgervertrages nach Fertigstellung
Bei einem Rücktritt sind die Parteien des Bauträgervertrages verpflichtet, sich den jeweils empfangenen Gegenstand zurückzugewähren. Wenn der Rückgewährschuldner nicht in der Lage ist, den empfangenen Gegenstand zurückzugeben oder nur in veränderter Form, entfällt der Anspruch. So kann der Rohbau etwa von dem Käufer nicht zurückgegeben werden, wenn er Gegenstand einer fertig gestellten Eigentumswohnung ist (OLG Brandenburg, Urteil vom 13.04.2022 – 4 U 61/21).
Zwischen Parteien sind die Mindestsätze verbindlich
Die richtlinienkonforme Auslegung des §§ 7 HOAI 2013 führt nicht dazu, dass die Mindestsätze zwischen Privatpersonen nicht mehr verbindlich sind. Es besteht keine Verpflichtung, dass gegen die EU–Dienstleistungsrichtlinie verstoßende Mindestsätze im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Privatpersonen nicht mehr angewendet werden können (BGH, Urteil vom 02.06.2022 – VII ZR 174/19).
Keine Bauüberwachungspflichten ohne Architektenvertrag
Der Bauherr kann von einem Architekten keine Ansprüche wegen der Verletzung von Bauüberwachungspflichten geltend machen, wenn kein wirksamer Architektenvertrag bestand. Auch ein Anspruch wegen der Verletzung von Pflichten aus Geschäftsführung ohne Auftrag kommt nicht in Betracht (OLG Hamburg, Urteil vom 11.11.2020 – 8 U 145/19 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 26.01.2022 – VII ZR 274/20).
Unterhalb der Aufgreifschwelle Preisprüfung
Der Preis des Bestbieters liegt weniger als 20 % unter dem Preis des Zweitplatzierten. Damit ist die Aufgreifschwelle des Angebots nicht erreicht. Gleichwohl kann die Vergabestelle eine Preisprüfung durchführen, wenn eigene Wertungs- und Prüfungsvorgaben erfüllt sind (VK Bund, Beschluss vom 03.03.2022 – VK 1 – 15/22).
Einmalige Nachreichung von Unterlagen
Ein Bieter ist berechtigt fehlende Unterlagen nachzureichen, wenn die Vergabestelle ihn dazu hätte auffordern müssen. Er kommt damit der Vergabestelle lediglich zuvor.
Kommt die Vergabestelle nach Prüfung der nachgereichten Unterlagen zur Auffassung, dass diese unzureichend sind, darf die Vergabestelle den Bieter kein weiteres Mal zur Nachreichung von Unterlagen auffordern. Eine Nachforderung ist nur bei fehlenden Unterlagen möglich, nicht bei inhaltlich unzureichenden (VK Bund, Beschluss vom 11.03.2022 – VK 1 – 23/22).