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Newsletter Bau- und Vergaberecht 31/2019

28.08.2019 | Bau- und Vergaberecht

DIN gerechte Abdichtung stellt keine anerkannte Regel der Technik dar

Die DIN 1895-6 sieht eine Außenwandabdichtung aus WU-Betonbodenplatte und kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung vor. Sie ist für den Wasserlastfall aufstauendes Wasser ausgelegt. Diese Kombinationslösung soll nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, da sie zu einer Vielzahl von Schadensfällen geführt hat (OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2019 – 12 U 73/18).

 

Nicht regendichtes Fenster ist mangelhaft

Durch die Fenster dringt bei Starkregen Wasser ein. Hierin liegt ein Mangel. Dabei ist es unerheblich, ob der Fensterbauer einen Systemfehler des Fensterherstellers erkennen konnte oder nicht (OLG München, Beschluss vom 10.10.2016 – 27 U 2549/16 Bau – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 20.03.2019 – VII ZR 277/16).

 

HOAI gilt trotz EuGH Urteil

Die Obergerichte haben zur Frage der weiteren Anwendbarkeit der HOAI unterschiedliche Auffassungen. Nach einer Meinung kann die HOAI weiterhin Anwendung finden, so dass die Mindesthonorare geschuldet sind (Kammergericht, Beschluss vom 19.08.2019 – 21 U 20/19).

 

Anwendung der HOAI

Honorarvereinbarungen unterhalb der Mindestsätze der HOAI sind wirksam. Die Anwendung der HOAI verbietet sich nach dem Urteil des EuGH (OLG Celle, Urteil vom 14.08.2019 – 14 U 198/18).

 

Keine Circa-Angaben in der Ausschreibung

In einem Leistungsverzeichnis werden in weiten Teilen Circa-Angaben zu den Produktmaßen und Leistungswerten angegeben. Damit wird die Ausschreibung unklar und undefinierbar. Die Toleranzbereiche können nicht mehr ausgelegt und bestimmt werden. Es ist unklar, welche Abweichung von den Parametern der Ausschreibung noch zulässig sind. Anders läge der Fall, wenn es verbindliche Minimalangaben und Maximalangaben gibt (VK Sachsen, Beschluss vom 25.06.2019 – 1/SVK/013-19).

 

Prüfpflicht bei zu großen Preisabstand (30 %)

Wenn die Abstände bei den Angeboten unangemessen sind, ist im Hinblick auf das niedrigste Angebot eine Prüfpflicht der Vergabestelle gegeben. Es ist eine Angemessenheitsprüfung zu veranlassen (VK Sachsen, Beschluss vom 05.07.2019 – 1/SVK/011-19)