Newsletter Bau- und Vergaberecht 30/2020
18.08.2020 | Bau- und Vergaberecht
Flecken auf der Hauswand sind ein Mangel
Die Leistung ist vom Auftragnehmer technisch so ausgeführt worden, wie die Parteien es vereinbart hatten. Gleichwohl ist es zu Flecken auf der Fassade gekommen. Somit konnte die optische Funktionstauglichkeit mit der vereinbarten Ausführungsart nicht erreicht werden. Da der Auftragnehmer keine Bedenken angemeldet hatte, haftet er für die vorhandenen Mängel (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.2019 – 21 U 64/18 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 25.03.2020 – VII ZR 113/19).
Bauherr ist Adressat der Bedenkenanmeldung
Die Leistung eines Auftragnehmers kann auch dann mangelhaft sein, wenn der Mangel aus der Sphäre des Bauherren stammt, etwa wegen einer Anweisung oder einer Vorleistung eines anderen Unternehmers. Eine Haftungsbefreiung ist dann nur durch eine Bedenkenanmeldung möglich. Die Bedenkenanmeldung kann dem bauleitenden Architekten gegenüber erklärt werden. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Bedenken gerade aus der Anordnung oder Planung des Architekten resultieren bzw. der Architekt die Bedenkenanmeldung zurückweist (OLG Schleswig, Urteil vom 24.05.2019 – 1 U 71/18 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 27.05.2020 – VII ZR 126/19).
Abdichtung für Schwimmbad ist zu planen
Der Architekt ist mit der Planung eines Schwimmbades beauftragt. In diesem Falle ist der Architekt verpflichtet, eine Verbundabdichtung unter den Fliesen der Fußböden zu planen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2017 – 23 U 6/16 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 12.02.2020 – VII ZR 289/17).
Keine fehlerhafte Rechnungsprüfung bei unfreiwilliger Zahlung des Bauherrn
Der Vertrag sieht vor, dass Abschlagszahlungen nach einem Zahlungsplan geleistet werden. In diesem Fall ist der Architekt nicht verpflichtet, die Höhe der Abschlagszahlungen zum Bautenstand abzugleichen. Zahlt der Auftraggeber unfreiwillig, weil der Bauunternehmer mit der Einstellung der Arbeiten droht, sind Fehler bei der Prüfung der Abschlagsrechnungen nicht schadensursächlich (OLG Hamm, Urteil vom 25.06.2019 – 21 U 21/17 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 15.04.2020 – VII ZR 167/19).
Beschluss der Vergabekammer von allen Mitgliedern zu unterschreiben
Die Urschrift eines Beschlusses, mit der ein Vergabeverfahren beendet wird, ist von sämtlichen Mitgliedern der Vergabekammer, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Lediglich ehrenamtlich beisitzende Mitglieder können auf die Unterschrift verzichten (OLG Koblenz, Beschluss vom 17.06.2020 – Verg 1/20).
Rückzahlung wegen falscher Ausschreibung
Ein Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften ist schwerwiegend. Der Zuwendungsgeber kann in diesem Falle die Zuwendung widerrufen und die Zahlung zurückfordern (VG Göttingen, Urteil vom 27.11.2019 – 1 A 71/16).