Newsletter Bau- und Vergaberecht 31/2020
19.08.2020 | Bau- und Vergaberecht
Doppelauftrag führt zu keiner Doppelvergütung
Die Parteien haben einen Detail-Pauschalpreisvertrag geschlossen. Des Weiteren wurden Nachträge erteilt. Es ist zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem neuen Leistungsinhalt zu differenzieren, auch wenn ein Nachtrag bereits beauftragte Leistungen beinhaltet. Eine Vergütungspflicht ergibt sich nur dann, wenn der Bauherr eine zusätzliche Leistung beauftragt. Eine Dopplung der Aufträge führt zu keiner Dopplung der Vergütung (OLG Naumburg, Urteil vom 16.12.2019 – 12 U 114/19).
Unberechtigte Arbeitseinstellung begründet Verzug
Die Baustelle muss ausreichend besetzt werden. Bei Einstellung der Arbeiten ist der Auftragnehmer verpflichtet, einen ausreichenden Baustelleneinsatz zu gewährleisten. Fordert der Bauherr Abhilfe, kommt der Auftragnehmer in Verzug. Unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 VOB/B hat der Bauherr ein Kündigungsrecht. Eine fehlende Mitwirkung des Bauherren steht dem Verzug nicht entgegen, wenn der Bauunternehmer seine Tätigkeit von nicht bestehenden Gegenrechten abhängig macht und deshalb die Leistung verweigert (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.03.2020 – 10 U 294/19).
Nutzungsentschädigung bei verspäteter Fertigstellung gegen den Bauträger
Grundsätzlich hat der Käufer von Wohnungseigentum infolge Verzugs Anspruch auf eine abstrakte Nutzungsentschädigung. Dieser Anspruch besteht nicht, wenn der Käufer eine in etwa vergleichbare andere Wohnung zur Nutzung erhält und die Kosten der Miete ersetzt werden (OLG Brandenburg, Urteil vom 27.05.2020 – 4 U 87/19).
Kein Widerruf eines Planervertrages
Der zwischen einem Architekten und einem Verbraucher geschlossene Vertrag für die Planung eines Einfamilienhauses stellt keinen Vertrag über den Bau eines neuen Gebäudes mit entsprechenden Widerrufsrechten dar (EuGH, Urteil vom 14.05.2020 – Rs. C – 208/19).
Unzureichende Unterlage ist keine fehlende Unterlage
Bei einer fehlenden Unterlage kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. Eine unzureichende Unterlage ist mit einer fehlenden Unterlage nicht gleichzusetzen. Fehlerhafte Unterlagen können korrigiert werden. Nur eine formal fehlerhafte Urkunde stellt eine Fehlende dar (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2019 – Verg 10/19).
Unverzügliche Rügepflicht bei negativen Einheitspreisen
Die VOB/A regelt abschließend die Bedingungen, wegen welcher Angebote nicht berücksichtigt werden können. In den Vergabeunterlagen können keine weiteren Ausschlussgründe geschaffen werden (OLG Celle, Beschluss vom 27.02.2020 – 13 Verg 5/19).