Newsletter Bau- und Vergaberecht 31/2021
20.08.2021 | Newsletter
Vergütungsanspruch für Asbestentsorgung
Die Parteien haben einen Pauschalvertrag geschlossen. Welche Leistungen der Auftragnehmer schuldet, ist durch die Auslegung aller Vertragsunterlagen zu bestimmen. Dabei kann es auch auf die Regeln in der VOB/C ankommen.
Sind Abrissarbeiten geschuldet und werden dabei Schadstoffe gefunden, ist der Auftragnehmer ohne besondere vertragliche Regelung nicht verpflichtet, diese zu beseitigen. Vielmehr muss der Bauherr den Auftragnehmer oder ein drittes Unternehmen mit der Beseitigung beauftragen (OLG Schleswig, Urteil vom 12.03.2021 – 1 U 81/20).
Nutzungsausfallentschädigung nicht für Kellerräume
Ein Bauherr kann Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung haben, wenn die Baumaßnahme nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird. Allerdings betrifft der Anspruch nur solche Lebensgüter, die von zentraler Bedeutung sind und permanent genutzt werden. Dazu gehören nicht die Kellerräume, die lediglich zur Lagerung genutzt werden. Auf solche Räumlichkeiten ist der Bauherr nicht nachhaltig angewiesen. Dies gilt auch dann, wenn beabsichtigt war, einen Kellerraum als Büroraum zu nutzen. Es fehlt an einer fühlbaren Nutzungsbeeinträchtigung (OLG München, Beschluss vom 19.06.2020 – 20 U 6219/19 Bau – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 27.01.2021 – VII ZR 116/20).
Vertragsschluss muss der Auftragnehmer beweisen – Indizien genügen nicht
Die Parteien haben einen Projektentwicklungsvertrag schließen wollen. Die Verwertung von Projektentwicklungsleistungen genügt für eine konkludente Auftragserteilung nicht unbedingt, da es auf eine Gesamtwürdigung aller Umstände ankommt. Auch in der Bezahlung einer an einen Dritten gerichteten Rechnung muss kein Vertragsschluss erblickt werden (OLG Brandenburg, Urteil vom 12.05.2021 – 4 U 100/20).
Bauherr muss für den Förderantrag richtige Angaben zur Verfügung stellen
Der Planer ist damit beauftragt, den Antrag für Fördermittel auszufüllen. Der Planer ist als Energieberater allerdings nicht verpflichtet, die von dem Bauherrn oder dessen Architekten übermittelten Angaben, etwa zur Zahl der Beschäftigten des Unternehmers zu überprüfen, wenn er davon ausgehen kann, dass die Mitarbeiterzahl korrekt ermittelt wurde (OLG Celle, Urteil vom 30.06.2021 – 14 U 188/19).
Unklarheiten in Ausschreibung – Unterlagen nachfordern/Sachverhalt aufklären
In der Ausschreibung ist vorgesehen, dass die Bieter bestimmte Erklärungen beibringen müssen. Allerdings wird nicht deutlich, dass dies bereits bis zum Ablauf der Angebotsfrist geschehen muss. Fehlt die Erklärung in einem Angebot, kann die Vergabestelle das Angebot nicht ausschließen. Die Erklärung muss nachgefordert werden oder das Angebot ist aufzuklären. Beide Möglichkeiten stehen der Vergabestelle zur Verfügung. Geht es um die Aufklärung fehlerhaft eingereichter Unterlagen, soll nachgefordert werden (OLG München, Beschluss vom 30.11.2020 – Verg 6/20).
Städtische Wohnungsbaugesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber
Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, die insbesondere im Bereich des sozialen Wohnungsbaus für Kommunen tätig sind, sind als öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB anzusehen (VK Sachsen, Beschluss vom 11.06.2021 – 1/SVK/006 – 21).