Newsletter Bau- und Vergaberecht 32/2018
19.11.2018 | Bau- und Vergaberecht
Bauherr muss Minderung nicht akzeptieren
Der Unternehmer ist verpflichtet, dass vertraglich geschuldeten Werk nach den vertraglichen Vereinbarungen mangelfrei herzustellen. Eine Mangelbeseitigung, die nicht zu dem geschuldeten Werkerfolg führt, muss der Bauherr nicht akzeptieren. Insbesondere kann der Bauunternehmer nicht verlangen, dass der Bauherr das vertragswidrige Werk und eine Kompensation durch eine Minderung akzeptiert (BGH, Beschluss vom 10.10.2018 – VII ZR 229/17).
Keine Nachtragsforderung bei erkennbaren Leistungen
In einer Ausschreibung ist erkennbar, dass eine PCB – Belastung vorhanden ist. In der Ausschreibung ist aber die Beseitigung des derart kontaminierten Anstrichs nicht beschrieben. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, das Material zu beseitigen (OLG Köln, Urteil vom 17.10.2018 – 16 U 3/18).
Vorteilsausgleichung: Keine Inanspruchnahme des Nachunternehmers bei Verjährung der Ansprüche gegenüber Bauherrn
Der Bauträger kann von einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Baumängeln nicht mehr in Anspruch genommen werden, weil die Ansprüche verjährt sind. In diesem Falle kann der Bauträger den Nachunternehmer ebenfalls nicht mehr in Anspruch nehmen (OLG Nürnberg, Urteil vom 13.01.2016 – 2 U 609/16 – NZB zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 26.09.2018 – VII ZR 36/16).
Architektenvertrag kommt durch Aufnahme der Tätigkeit zustande
Bauherr und Architekt verhandeln noch über Punkte der Zusammenarbeit. Im beiderseitigen Einvernehmen nimmt der Architekt seine Tätigkeit auf, obwohl der Vertrag noch unvollständig ist. Später „widerruft“ der Bauherr den Architektenvertrag. In diesem Fall kann der Architekt Mindestsatzhonorar für die noch nicht erbrachten Leistungen auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen – volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen etc. – verlangen (OLG Dresden, Urteil vom 20.11.2017 – 10 U 1012/16 –NZB zurückgenommen, BGH, Beschluss vom 04.07.2018 – VII ZR 293/17).
Klageverfahren über Mindestsätze nach HOAI wegen Vertragsverletzungsverfahren ausgesetzt
Die europäische Kommission führt gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure durch. Danach ist es offen, ob die Honorarordnung wirksam bleibt. Aus diesem Grund hat das Gericht einen laufenden Rechtsstreit ausgesetzt, bis der europäische Gerichtshof entschieden hat (LG Dresden, Beschluss vom 08.02.2018 – 6 O 1751/15).
Rechtswidrige Rückversetzung führt zu Schadensersatz
Ein Vergabeverfahren kann für Korrekturen von Fehlern der Vergabestelle zurückversetzt werden. War die Rückversetzung rechtswidrig, kann dies zu einer Schadensersatzpflicht der Vergabestelle führen (VK Südbayern, Beschluss vom 06.09.2018 – Z 3 – 3 – 3194 – 1
Ausschluss wegen falscher Mustersteine
Im Leistungsverzeichnis ist ein anzubietender Stein genau beschrieben. Der Bieter lässt daraufhin mehrere Steine mit dem Angebot übermitteln. Darin liegt eine Änderung der Vergabeunterlagen mit einem zwingenden Ausschluss vor (VK Bund, Beschluss vom 08.10.2018 – VK 2 – 84/18).