Newsletter Bau- und Vergaberecht 32/2021
07.09.2021 | Newsletter
Annahmeverzug bei verspäteter Übergabe von Plänen
Der Bauherr ist zur rechtzeitigen Erbringung von Mitwirkungshandlungen verpflichtet. Insoweit geht es um die Baufreiheit, Vorunternehmerleistungen oder die Vorlage von Plänen.
Der Zeitpunkt für den Eintritt eines Annahmeverzuges kann aus dem Bauablauf- oder Terminplan zu entnehmen sein oder aus sonstigen vertraglichen Terminvereinbarungen. Etwas anderes kann dann gelten, wenn der Bauablauf von Bauablaufstörungen geprägt ist (OLG Hamburg, Urteil vom 16.11.2018 – 1 U 40/17 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 05.05.2021 – VII ZR 251/18
Prüf- und Hinweispflicht bezüglich des Baugrundes
Der Baugrund ist ein vom Bauherrn gelieferter Baustoff nach § 645 BGB. Weicht der Baugrund von einem Baugrundgutachten ab, kann der Unternehmer eine zusätzliche Vergütung verlangen. Wird die Leistung wegen eines unzureichenden Baugrunds unausführbar und der Auftragnehmer hat dies zu vertreten, besteht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Ein Verschulden liegt etwa dann vor, wenn der Auftragnehmer seine Prüf- und Hinweispflichten verletzt hat (OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2021 – 6 U 197/14 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 09.06.2021 – VII ZR 167/20
Fehlender Sonnenschutz ist ein Mangel
Der Architekt plant ein Gebäude mit einer großen Glasfassade. Bei der Planung muss der Architekt die Zweckbestimmung des Gebäudes berücksichtigen. Dabei kommt es auch nicht auf die vereinbarte Innenraumtemperatur an, wenn eine Verschattung erforderlich ist. Dies gilt auch dann, wenn ohne technische Raumlufttemperierung und ohne Verschattung die Gefahr einer unzulässigen Aufheizung des Gebäudes besteht (OLG Dresden, Urteil vom 28.03.2019 – 10 U 1748/15 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 23.06.2021 – VII ZR 88/19).
Erstattungspflicht für Sachverständigenkosten zur Kostenermittlung
Der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten umfasst diejenigen Aufwendungen, die der Geschädigte für zweckmäßig und notwendig halten durfte. Hierzu gehören auch die Sachverständigenkosten zur Ermittlung der Schadenshöhe (OLG Dresden, Urteil vom 23.07.2020 – 10 U 1863/19 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 09.06.2021 – VII ZR 122/20).
Vergabestelle kann Anforderungen ändern
Die Vergabestelle hat in der Ausschreibung eine bestimmte Spezifikation angegeben. Auf Hinweis eines Bieters ändert die Vergabestelle ihre Auffassung und verändert diese Spezifikation bzw. lässt zusätzliche Spezifikationen zu. Dies ist zulässig, wenn die Vergabestelle allen Bietern diesen Umstand transparent bekannt macht und die Angebotsfristen angemessen verlängert (VK Lüneburg, Beschluss vom 02.03.2021 – VgK – 01/2021).
Nachvollziehbare Dokumentation der Preisprüfung
Die Vergabestelle ist verpflichtet, ungewöhnlich niedrige Preise genau zu prüfen. Die Prüfungspflicht dient dem Schutz der Vergabestelle und der anderen Bieter. Zudem ist die Vergabestelle verpflichtet, diese Preisprüfung nachvollziehbar zu dokumentieren. Dabei kommt es darauf an, ob ein ungewöhnlich günstiges Angebot erwarten lässt, dass der Auftrag nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden wird. Dabei können auch ältere Angebote zur Preisprüfung herangezogen werden (VK Bund, Beschluss vom 22.07.2021 – VK 2– 57/21).