Newsletter Bau- und Vergaberecht 33/2021
10.09.2021 | Newsletter
Bauunternehmen kann Planungsleistungen nicht nach HOAI abrechnen
Die Parteien hatten beabsichtigt, einen Generalunternehmervertrag zu schließen. Der Generalunternehmer hat Planungsleistungen erbracht. Der Generalunternehmervertrag kommt schlussendlich nicht zustande. Die Vergütung der Planungsleistungen richtet sich in diesem Falle nicht nach den Mindestsätzen der HOAI, sondern nach dem Angebot des Generalunternehmers (OLG München, Beschluss vom 29.07.2021 – 9 U 3342/20 Bau).
Unberechtigte Abschlagsrechnung führt zur Kündigung
Die Werklohnforderung wird mit Abnahme fällig. Ein Bauunternehmen kann daher die Fortführung der Arbeiten nicht von einer Zahlung des Werklohns aus einer Abschlagsrechnung abhängig machen. Geschieht dies, kann der Bauherr den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen (OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2020 – 3 U 490/20 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 05.05.2021 VII ZR 156/20).
Zutrittsklausel für Architekten unwirksam
In Architektenverträgen wird häufig eine Klausel verwandt, wonach der Architekt Zutritt zu dem von ihm geplanten Gebäude hat. Diese Klausel ist unwirksam, da sie den Bauherren unangemessen benachteiligt (BGH, Urteil vom 29.04.2021 – I ZR 193/20).
Mitverschulden des Bauherrn bei Negieren von Bedenken
Der Planer weist den Bauherren darauf hin, dass ein Verdichtungssystem nicht funktioniert und unterbreitet dem Bauherren Vorschläge für zusätzliche Maßnahmen. Werden die Bedenken nicht berücksichtigt und das Bauvorhaben fortgesetzt, trifft den Bauherren ein 50-prozentiges Mitverschulden, wenn es dadurch zu Schäden kommt (OLG Rostock, Urteil vom 10.04.2018 – 4 U 110/10 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 10.02.2021 – VII ZR 109/18).
Einkaufs-GmbH staatlicher Kliniken kann öffentlicher Auftraggeber sein
Eine juristische Person des Privatrechts (GmbH) kann öffentlicher Auftraggeber sein. Dabei kommt es auf eine Gesamtbetrachtung an. Entscheidend ist, ob die Gesellschaft ganz oder teilweise außerhalb der Marktmechanismen operiert (VK Sachsen, Beschluss vom 27.05.2021 – 1/SVK/004 – 21).
Aufklärungspflicht bei ungewöhnlich niedrigem Nebenangebot
Unterbreitet der Bieter ein zugelassenes, außergewöhnlich niedriges Angebot, ist die Vergabestelle verpflichtet, dies aufzuklären. Oberflächliche Begründungen oder die unkritische Akzeptanz von Erklärungen des Bieters sind nicht ausreichend (VK Berlin, Beschluss vom 13.07.2021 – VK B 2 – 12/21).