Newsletter Bau- und Vergaberecht 34/2021
22.09.2021 | Newsletter
Trotz Liquidität einstweilige Zahlungsverfügung
Bei der Erwirkung einer einstweiligen Zahlungsverfügung wir die Dringlichkeit vermutet, § 650 d BGB. Eine ausreichende Liquidität und der Umstand, nicht auf eine Zahlung angewiesen zu sein, spricht nicht gegen die vermutete Dringlichkeit des Antrags. Dies gilt auch dann, wenn das wirtschaftlich gut gestellte Bauunternehmen als Antragsteller den Antrag nicht zu einem möglichst frühen Zeitpunkt stellt, sondern erst nach einiger Zeit. Dadurch ist die vermutete Dringlichkeit nicht widerlegt (Kammergericht, Urteil vom 07.09.2021 – 21 U 86/21).
Mündlicher Bedenkenhinweis zureichend
Der Unternehmer muss den Bauherren auf Bedenken hinweisen. Dazu muss der Unternehmer die nachteiligen Folgen und die Gefahren der unzureichenden Vorgaben konkret darlegen, damit dem Bauherren die Tragweite verdeutlicht wird. Der Bedenkenhinweis muss schriftlich erfolgen, § 4 Abs. 3 VOB/B. Daraus folgt allerdings nicht, dass ein mündlicher Hinweis unbeachtlich ist. Ein solcher Hinweis genügt, wenn er eindeutig, inhaltlich klar, vollständig und erschöpfend ist (OLG Brandenburg, Urteil vom 29.07.2021 – 12 U 230/20).
Ohne Vertrag kein Honoraranspruch
Ein Architektenvertrag kommt durch entsprechende übereinstimmende Willenserklärung zustande. Der Vertragsschluss kann auch konkludent erfolgen, wenn ein entsprechender Wille des Auftraggebers festgestellt werden kann. Gelingt dem Architekten der Nachweis nicht, hat er auch keinen Honoraranspruch (OLG Celle, Urteil vom 30.01.2021 – 14 U 116/20).
Ohne Kausalität haftet der Architekt nicht
Beim Verlegen eines Parkettfußbodens hat der Bauüberwacher die raumklimatischen Bedingungen zu kontrollieren und den Bauherren nach Abschluss der Arbeiten darauf hinzuweisen, dass bei Parkett ein bestimmtes Raumklima zu gewährleisten ist, damit keine Schäden eintreten. Der Schadensersatzanspruch des Bauherren scheidet dann aus, wenn der fehlende Hinweis nicht für das Schadensbild ursächlich ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 06.12.2019 – 3 U 1662/19 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 05.05.2021 – VII ZR 25/20).
Preis als alleiniges Zuschlagskriterium bei funktionaler Ausschreibung ungeeignet
Die Vergabestelle hat die Leistungen funktional bzw. teilfunktional ausgeschrieben. In diesem Fall ist der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium ungeeignet (VK Westfalen, Beschluss vom 05.05.2021 – VK 1 – 10/21).
Bieter sind an Kalkulationsvorlagen gebunden
Nach der Ausschreibung sind bestimmte Kosten in konkret benannten Einzelpositionen einzustellen. Dabei handelt es sich um Kalkulationsvorgaben. Die Bieter sind an solche unmissverständlichen Vorgaben gebunden. Diese Festlegungen unterliegen dem Gebot der Eindeutigkeit und Bestimmtheit (VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.05.2021 – VK 2 – 33/20).