Newsletter Bau- und Vergaberecht 36/2021
08.10.2021 | Newsletter
Keine Preisbestandteile: Kalkulierter Verwertungserlös
Bei der Ermittlung eines neuen Preises nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 (Unterschreitung Mengenansatzes) ist ein kalkulierter Verwertungserlös nicht zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 10.06.2021 – VII ZR 157/20).
Bauablaufbezogene Darstellung für zeitabhängige Mehrkosten erforderlich
Eine baustellenbezogene Darstellung der Ist- und Sollabläufe ist für die Geltendmachung eines Anspruchs wegen Bauverzögerungen oder zeitabhängigen Mehrkosten erforderlich. Denn nur so kann die Bauzeitverlängerung nachvollziehbar dargestellt werden. Diese konkrete bauablaufbezogene Darstellung muss auch Ausgleichsmaßnahmen beinhalten. Diese Anforderung gilt nicht nur für Schadensersatzansprüche aus § 6 Abs. 6 VOB/B, sondern auch für Vergütungsansprüche nach § 2 VOB/B (OLG Köln, Urteil vom 29.08.2019 – 7 U 113/18 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 08.04.2021 – VII ZR 216/19).
Schutzwirkung zugunsten Dritter – Architektenvertrag
Grundsätzlich können Schadensersatzansprüche gegen den Architekten nur von dem Bauherren geltend gemacht werden. Solche Ansprüche können sich aus Planungs- und/oder Überwachungsfehlern ergeben. Die Einbeziehung eines Dritten erfordert die Vertrags- bzw. Leistungsnähe des Dritten, ein Interesse des Bauherrn an dessen Schutz und das Schutzbedürfnis des Dritten sowie die Erkennbarkeit des geschützten Personenkreises (OLG Stuttgart, Urteil vom 22.09.2020 – 12 U 508/19 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 05.05.2021 – VII ZR 170/20).
Trotz höherer Baukosten kein Schadensersatz des Bauherrn bei Vorpreschen
Der Architekt muss im Rahmen seiner Tätigkeit auch das Budget überprüfen. Dies erfolgt bereits bei der Grundlagenermittlung. Der Architekt muss den wirtschaftlichen Rahmen und die Finanzierungsmöglichkeiten klären. Schließt der Bauherr vorher einen Kaufvertrag über eine renovierungsbedürftige Wohnung, steht ihm gegen den Architekten kein Schadensersatzanspruch wegen unzureichender Informationen über die Baukosten zu (OLG Hamburg, Beschluss vom 28.06.2019 – 13 U 43/15 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 19.05.2021 – VII ZR 176/19).
Frühzeitige Rüge vergaberechtswidrige Ausschreibung erforderlich
In einer Ausschreibung ist eine Umrechnungsmethode vergaberechtswidrig. Bei der Beurteilung der Erkennbarkeit des Verstoßes ist ein objektiver Maßstab anzulegen, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 GWB. Es kommt darauf an, ob ein fachkundiges Unternehmen des angesprochenen Bieterkreises bei Anwendung der im Vergabeverfahren üblicherweise anzuwendenden Sorgfalt den Verstoß zu erkennen vermochte. Dabei kann auch zu berücksichtigen sein, dass sich die Ausschreibung an einen kleinen Kreis von hochspezialisierten Unternehmen richtet, die einen bedeutenden Anteil ihres Umsatzes mit öffentlichen Aufträgen erwirtschaften und wegen der typischerweise hohen Nettoauftragswerte an EU-weiten Ausschreibungen teilnehmen (OLG Naumburg, Beschluss vom 01.03.2021 – 7 Verg 1/21).
Kein Ausschluss wegen fehlender Eignung ohne Eignungskriterien
Geforderte Eignungskriterien sind in der Auftragsbekanntmachung aufzuführen. Die Vergabestelle hat die Eignung der Bieter zu prüfen, wobei anhand der vorgelegten Nachweise die Angebote der Bieter auszuwählen sind, deren Eignung gegeben ist. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die von der Vergabestelle festgelegten Kriterien erfüllt. Ohne die Bekanntgabe von Eignungskriterien oder die Abforderung eines entsprechenden Eignungsnachweises, darf die Vergabestelle einem Bieter seine Eignung nicht absprechen (VK Berlin, Beschluss vom 30.04.2021 – VKB 2 – 64/20).