Newsletter Bau- und Vergaberecht 36/2022
19.10.2022 | Bau- und Vergaberecht
14.10.2022 36/2022
Ab Schlussrechnungsreife keine Zahlungsverfügung zulässig
650 d BGB ermöglicht eine Leistungsverfügung auf Zahlung infolge einer Änderungsanordnung mit einer Erhöhung der Abschlagsforderung. Nachträge oder Teilrestwerklohnforderungen können mit der Leistungsverfügung nicht durchgesetzt werden. Mit der Fertigstellung der Bauarbeiten und der Schlussrechnungsreife kann die Regelung nicht mehr angewandt werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.09.2022 – 8 W 29/22).
BGB–Bauvertrag ohne besondere Anforderungen an Stundenlohnarbeiten
Der Unternehmer, der Stundenlohn geltend macht, muss darlegen und beweisen, dass es eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bauherrn gibt. Der Unternehmer muss darlegen, wie viele Stunden er für die Erbringung der vereinbarten Vertragsleistungen aufgewandt hat. Der Bauherr muss beweisen, dass der Aufwand zu hoch war (OLG München, Beschluss vom 04.06.2020 – 28 U 345/20 Bau – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 01.06.2022 – VII ZR 93/20.
Bürgschaftsurkunde ist nach Erlöschen abzuholen
Nach dem Erlöschen der Bürgschaft, ist der Gläubiger verpflichtet, die Bürgschaft herauszugeben. Es handelt sich dabei um eine Holschuld. Der Bürgschaftsgläubiger hat lediglich die Verpflichtung, die Bürgschaftsurkunde zur Abholung bereitzuhalten und herauszugeben (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.05.2022 – 22 W 22/22).
Schwere berufliche Verfehlung durch Patentrechtsverletzung
Wenn ein Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, kann die Vergabestelle das Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen. Dabei ist jedes fehlerhafte Verhalten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit relevant, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Bieters hat und die Integrität des Bieters infrage stellt. Die Verletzung von Wettbewerbsregeln oder Rechten des geistigen Eigentums stellt ein entsprechendes schweres Fehlverhalten dar (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2022 Verg 36/21).
Keine Details zur Prüfungskommission:
Die im Vergabeverfahren anzuwendenden Zuschlagskriterien müssen bestimmt sein. Unbestimmt sind Wertungsmaßstäbe dann, wenn die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, auf deren Grundlage das günstigste Angebot ermittelt wird. Ansonsten sind die Bieter vor einer willkürlichen Angebotswertung nicht mehr effektiv geschützt. Allerdings gehören dazu keine Einzelheiten zur Besetzung der Prüfungskommission und deren Arbeitsweise (VK Bund, Beschluss vom 23.08.2022 – VK 2 – 66/22).