Newsletter Bau- und Vergaberecht 37/2020
05.10.2020 | Newsletter
Lüftung muss funktionieren
Die von dem Unternehmen eingebaute Lüftungsanlage weist die vereinbarte Beschaffenheit auf. Allerdings ist sie nicht funktionstauglich und lüftet nicht. Damit ist die Leistung mangelhaft (OLG Celle, Urteil vom 01.03.2019 – 8 U 188/18 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 15.01.2020 – VII ZR 57/19).
Baubeginn mit tatsächlichem Tätigwerden
Die Frage, wann der Auftragnehmer mit seiner Bauaufgabe zu beginnen hat, ist nach den vertraglichen Vereinbarungen und den Umständen des Vertragsschlusses zu klären. Arbeitsvorbereitende Maßnahmen sind nicht als Aufnahme der Bautätigkeit anzusehen, sondern nur die tatsächliche Leistung auf der Baustelle (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2019 – 23 U 126/18 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 18.12.2019 – VII ZR 119/19).
Mengenangaben als Geschäftsgrundlage des Pauschalvertrages
Die Preisermittlung erfolgt auch beim Pauschalpreisvertrag nach den Mengen. Es ist Sache des Auftragnehmers, den Preis zu kalkulieren. Er muss ggf. auch die Mengen ermitteln. Macht jedoch der Bauherr in einer Leistungsbeschreibung detaillierte Mengenangaben, die Grundlage der Kalkulation des Auftragnehmers sind, werden diese zur Geschäftsgrundlage (OLG Dresden, Urteil vom 01.10.2019 – 6 U 1275/19 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 17.06.2020 – VII ZR 248/19).
Ausschluss vom Vergabeverfahren bei falscher Abrechnung
Die Vergabestelle kann unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausschließen. Dies ist der Fall, wenn das Unternehmen wesentliche Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags schlecht erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung geführt hat. Diese Schlechtleistung kann in der Erfüllung von Haupt- und Nebenleistungen bestehen. Im vorliegenden Fall waren es die Abrechnung nicht erbrachter Positionen (VK Bund, Beschluss vom 19.08.2020 – VK2 – 59/20).
Lärmschutzwand ist eigenständiges Los
Bei einem Brückenbauwerk sind streckenbegleitende Lärmschutzwände zu erstellen. Diese bilden ein abgrenzbares Gewerk und stellen ein Fachlos dar. Entsprechend ist auszuschreiben (VK Rheinland, Beschluss vom 19.02.2020 – VK 5/20).