Newsletter Bau- und Vergaberecht 38/2019
11.11.2019 | Bau- und Vergaberecht
Ansprüche wegen eines Baustopps ohne bauablaufbezogene Darstellung
Macht der Unternehmer eine Entschädigung nach § 642 BGB wegen Bauablaufstörung geltend, muss er die fehlende Mitwirkungshandlung des Bauherrn, dessen Annahmeverzug und die Dauer darlegen. Es bedarf in diesen Fällen einer bauablaufbezogenen Darstellung. Dies soll nicht erforderlich sein, wenn die vertraglich geschuldeten Leistungen in einem Verzögerungszeitraum durch einen absoluten Baustopp ganz zum Erliegen kommen (OLG Braunschweig, Urteil vom 15.06.2017 – 8 U 59/16 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 18.09.2019 – VII ZR 156/17).
Unternehmer muss Mangelbeseitigungsbereitschaft rechtzeitig bekunden
Der Bauherr kommt in Hinblick auf die Nachbesserung durch den Bauunternehmer in Annahmeverzug, wenn der Unternehmer die Bereitschaft zur Nachbesserung eindeutig innerhalb der zur Mangelbeseitigung gesetzten Frist erklärt. Spätere Erklärungen sind unbeachtlich (OLG München, Beschluss vom 12.07.2018 – 28 U 6 128/18 Bau – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 08.08.2019 – VII ZR 170/18).
6-monatige Nutzung des Gebäudes stellt Abnahme dar
Der Architekt ist mit den Leistungsphasen 1-8 und nicht mit der Leistungsphase 9 beauftragt. Seine Planungs- und Überwachungsleistungen werden konkludent abgenommen, wenn der Bauherr in das fertiggestellte Gebäude einzieht, die Honorarschlussrechnung vollständig begleicht und innerhalb der Prüffrist von 6 Monaten keine Mängel der Architektenleistung rügt. Die Beweislast dafür, dass die Leistungsphase 9 nicht vereinbart wurden, obliegt dem Architekten (OLG Koblenz, Urteil vom 12.04.2018 – 2 U 660/17 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 18.09.2019 – VII ZR 93/18.
Keine Haftung des Planers bei Schwarzarbeit
Die Architektenleistungen werden „ohne Rechnung“ erbracht. Dies ist ein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Der Architektenvertrag ist nichtig. Der Bauherr hat keine Mangelansprüche gegen den Architekten (OLG Celle, Urteil vom 09.03.2017 – 16 U 169/16 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 24.07.2019 – VII ZR 74/17).
Trotz Rücknahme der Rüge Schadensersatz
Ein Bieter rügt in einem Vergabeverfahren einen Vergabeverstoß. Auf Bitten der Vergabestelle nimmt der Bieter die Rüge zurück, damit das Vergabeverfahren nicht verzögert wird. In dieser Konstellation kann der Bieter gleichwohl einen Schadensersatzanspruch geltend machen, der sich auf einen Vergabeverstoß im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen stützt (BGH, Urteil vom 17.09.2019 – X ZR 124/18).
Personenbezogene Zuschlagskriterien zulässig
Nach § 65 Abs. 5 S. 1 VgV kann die Vergabestelle im Unterschied zu § 58 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VgV bieterbezogene Zuschlagskriterien mit personenbezogenen Kriterien ausschreiben. Eine vertragliche Absicherung des Qualitätsniveaus ist nicht erforderlich (VK Rheinland, Beschluss vom 27.09.2019 – VK 35/19).