Newsletter Bau- und Vergaberecht 40/2020
17.11.2020 | Newsletter
Inbetriebnahme einer elektrischen Anlage erst nach Freigabe
Der Bauherr darf eine elektrische Anlage verwendungsgemäß in Betrieb nehmen, wenn das Installationsunternehmen die Fertigstellung und Betriebsbereitschaft angezeigt hat. Kommt es wegen einer vorherigen und unberechtigten Inbetriebnahme zu einem Schaden, trifft den Bauherrn ein Mitverschulden von 50 % (OLG Naumburg, Urteil vom 05.09.2019 – 2 U 101/18 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 29.07.2020 – VII ZR 240/19).
Arbeitseinstellung bei Einmischung des Bauherrn
Der Unternehmer kann seine Tätigkeit einstellen, wenn der Bauherr vor der Abnahme Änderungen vornimmt. Ein vorher eingetretener Verzug endet mit diesen Handlungen (OLG Schleswig, Urteil vom 04.09.2020 – 1 U 48/18).
Bauüberwachungshonorar – Zusatzhonorar bei Bauzeitenverlängerung
Die Parteien haben bei Abschluss des Planungsvertrages eine Überwachungszeit von 9 Monaten angenommen. Der Planer kann eine Anpassung des Pauschalhonorars verlangen, wenn sich nach Aufnahme der Tätigkeit zeigt, dass die Ausführungsart umgestellt werden muss und sich der Ausführungszeitraum auf 21 Monate verlängert. Der Planer muss den Mehraufwand konkret darlegen, weil das Honoraraufwand neutral gewährt wird (OLG Dresden, Urteil vom 06.09.2018 – 10 U 101/18 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 29.07.2020 – VII ZR 201/18).
Schadensersatzanspruch des Bieters bei intransparenter Angabe von Kriterien
Die Vergabestelle hat den Zuschlag erteilt und dabei die Warte- und Informationspflicht nicht erfüllt. Bei dieser Sachlage kann sich ein auf das negative Interesse gerichteter Schadensersatzanspruch des nicht beauftragten Bieters ergeben, wenn die Vergabestelle bei der Wertung zu berücksichtigende Unterkriterien nicht transparent mitgeteilt hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2020 – 11 Verg 7/20).
Zuschlagserteilung trotz bekanntem Nachprüfungsantrag
Die Vergabestelle ist erst dann gehindert, den Auftrag zu erteilen, wenn sie in Textform durch die Vergabekammer über das Vergabeverfahren informiert worden ist. Eine Information durch den Antragsteller reicht nicht. Alleine die tatsächliche Kenntnis reicht ebenfalls nicht (VK Berlin, Beschluss vom 24.09.2020 – VK B1 -10/19).