Newsletter Bau- und Vergaberecht 41/2020
24.11.2020 | Newsletter
Keine Erstattung von Privatgutachterkosten für Nachtragsberechnung
Der Auftragnehmer hat einen Nachtrag für eine Vergütung nach § 2 Abs. 5 erstellt. Dazu hatte er sich der Unterstützung eines Privatgutachters bedient. Diese Kosten sind nicht als Teil der Mehrkosten zu erstatten. Weder die Kosten für die Ermittlung der Vergütung noch die für die Einbeziehung eines Gutachters sind vergütungsfähig (BGH, Urteil vom 22.10.2020 – VII ZR 10/17).
Vorunternehmer muss auf Ungeeignetheit seiner Leistung hinweisen
Der Vorunternehmer ist grundsätzlich nicht zur Koordinierung der Arbeiten verpflichtet. Wenn er jedoch weiß, dass seine Leistung als Grundlage für auf ihr aufbauende Nachfolgegewerke geeignet sein muss, muss er darauf hinweisen, wenn seine Vorleistung untauglich ist. Auch bei einer mangelhaften Vorleistung ist der Unternehmer verpflichtet, die nachfolgenden Unternehmer oder die Objektüberwachung darauf hinzuweisen, damit bei den nachfolgenden Arbeiten entsprechend darauf reagiert werden kann. Die Hinweispflicht ist immer dann anzunehmen, wenn erkennbar die Gefahr besteht, dass der Nachfolgeunternehmer die Ungeeignetheit nicht erkennen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2019 – 23 U 208/18 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 17.06.2020 – VII ZR 272/19).
Löschung aus der Architektenliste bei Überschuldung
Ein Architekt ist aus der Architektenliste zu löschen, wenn Tatsachen eintreten oder bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass er die für die Berufsausübung erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr vorweisen kann. Dies ist der Fall, wenn der Architekt überschuldet ist und es kein tragfähiges wirtschaftliches Sanierungskonzept gibt, das den Schluss auf einen absehbaren Schuldenabbau zulässt. Ein belastbares Sanierungskonzept ist anzunehmen, wenn ein verbindlicher und von den Gläubigern akzeptierter Tilgungsplan existiert, dem konkrete Ratenzahlungen und das Ende der Rückführung aller Rückstände zu entnehmen ist und der Architekt dem nachkommt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.06.2020 – 4 B 673/19).
Hinweispflicht der Vergabestelle bei erfolglosen Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle kann dazu verpflichtet sein, einem Bieter hinreichende Informationen mitzuteilen, sodass dieser von einem sinnlosen Nachprüfungsverfahrenen Abstand nehmen kann. (OLG Koblenz, Beschluss vom 20.08.2020 – Verg 5/20).
Prüfung einzelner Positionen bei unangemessen niedrigem Angebot
Die Vergabestelle trifft eine Aufklärungspflicht nach § 60 Abs. 1 VgV, wenn der Angebotspreis unangemessen niedrig ist. Diese Erkenntnis kann sich aus Marktdaten oder Erfahrungswerten vor Beginn des Vergabeverfahrens ergeben. Anhaltspunkt können auch die weiteren abgegebenen Angebote sein oder die vor Beginn des Vergabeverfahrens erstellte Kostenschätzung. Allerdings besteht ein Beurteilungsspielraum. Abzustellen ist grundsätzlich auf den Gesamtpreis. Allerdings kann die Vergabestelle auch einzelne Positionen prüfen. Sie ist dazu berechtigt, aber nicht verpflichtet. Zweifel sind konkret anzugeben (VK Nordbayern, Beschluss vom 07.10.2020 – RMF – SG 21 – 3194 – 5 – 39).