Newsletter Bau- und Vergaberecht 42/2019
03.12.2019 | Bau- und Vergaberecht
Fehlende Eintragung in der Handwerksrolle kann zu nichtigem Bauvertrag führen
Der Unternehmer erbringt eine zulassungspflichtige Tätigkeit, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein. Ein Bauvertrag ist in diesem Falle dann nichtig, wenn der Bauherr von dem Verstoß Kenntnis hatte und dies ausnutzen wollte (OLG Hamburg, Urteil vom 14.09.2018 – 11 U 138/17 Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 18.09.2019 – VII ZR 212/19).
Bei Risikoübernahme keine Vertragsanpassung
Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage kommt nicht in Betracht, wenn die nach den vertraglichen Vereinbarungen in den Risikobereich einer der Parteien fallenden Umstände sich verwirklicht haben. Wenn es zu einer derartigen vertraglichen Risikoverteilung gekommen ist, schließt dies für den Übernehmer des Risikos die Möglichkeit aus, sich auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen. Im entschiedenen Fall hat der Konzessionsnehmer eines Autobahnteilstücks das Verkehrsmengenrisiko übernommen (OLG Celle, Urteil vom 26.11.2019 – 13 U 127/18).
Verbindlichkeit der Mindest– und Höchstsätze der HOAI zwischen privaten Parteien verbindlich
Die in der HOAI geregelten Mindestsätze und Höchstsätze sind in Rechtsverhältnissen zwischen privaten Parteien auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH nach wie vor verbindlich (OLG München, Beschluss vom 08.10.2019 – 20 U 94/19 Bau).
Ohne Schaden kein Schadensersatz (fehlerhafte Rechnungsprüfung)
Der Architekt hat die Rechnung des Unternehmers fehlerhaft geprüft. Allerdings liegen die freigegebenen Beträge unter dem Gesamtwert der Leistungen, die dem ausführenden Unternehmen zustehen. Daher ist dem Bauherrn kein Schaden entstanden (OLG München, Beschluss vom 13.02.2017 – 27 U 3914/16 Bau – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 04.09.2019 – VII ZR 80/17).
Kein Ausnutzen von Kalkulationsfehlern
Der öffentliche Auftraggeber ist zur Rücksichtnahme verpflichtet. Erkennt die Vergabestelle den Kalkulationsfehler des Bieters und ergibt sich daraus die Unzumutbarkeit der Durchführung des Auftrags, darf die Vergabestelle den Zuschlag auf dieses Angebot nicht erteilen. Bei einem Preisabstand von 24 % zum nächstbesten Bieter ist der Kalkulationsfehler und die Unauskömmlichkeit erkennbar. Die Pflicht zur Rücksichtnahme tritt nicht erst dann ein, wenn der Fehler existenzielle Auswirkungen auf den Bieter haben kann. Die Vergabestelle kann daher keinen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn dem Bieter die Durchführung des Vertrags unzumutbar war und er deshalb die Leistungserbringung verweigert (OLG Dresden, Beschluss vom 02.07.2019 – 16 U 975/19).
Adressat ist der fachkundige Bieter
Die Vergabestelle hat eine Korrosionsbewährung von Betonfertigteilen ausgeschrieben. Die Anforderungen an die Ausführung ergeben sich nach dem Verständnis eines verständigen und fachkundigen Bieters (OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.11.2019 – 11 Verg 4/19).