Newsletter Bau- und Vergaberecht 43/2019
16.12.2019 | Bau- und Vergaberecht
Folgen des EuGH-Urteils zur Unionsrechtswidrigkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI
Der zuständige 7. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 14.05.2020 über die Folgen des EuGH–Urteils zur Unionsrechtswidrigkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI. Es geht um die Honorarklage eines Ingenieurs, bei der die Anwendung der in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure festgeschriebenen Mindestsätze im Streit steht. Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 04.07.2019 in einem Vertragsverletzungsverfahren entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstoßen hat, indem sie in der HOAI verbindliche Honorare für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieure geregelt hat. Daraus hat sich eine divergierende Instanzrechtsprechung zu der Frage entwickelt, ob das zwingende Preisrecht der HOAI in einem laufenden Zivilrechtsstreit zwischen einem Architekten und seinem Auftraggeber unmittelbar zu beachten ist. Hierzu sind neben dem Streitfall zwei weitere Revisionsverfahren anhängig, des Oberlandesgerichts Celle und des Kammergerichts.