Newsletter Bau- und Vergaberecht 43/2020
08.12.2020 | Newsletter
Keine Vergütung für Trocknung und Aushärtung
Nach dem Leistungsverzeichnis sollten Gussasphalt, Betonpflasterdecken und Betonpflasterstreifen errichtet werden. Bei der Ausführung solcher Arbeiten sind Trocknungs- und Aushärtungszeiten zu berücksichtigen. Die damit einhergehenden Arbeiten sind nicht gesondert zu vergüten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2019 – 5 U 236/18 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 26.08.2020 VII ZR 5/20).
Beschreibung des Mangelsymptoms ausreichend
Für eine ausreichende Mangelrüge genügt es, wenn die Erscheinung, auf die die vertragswidrige Abweichung zurückgeführt wird, deutlich beschrieben wird. Die Mangelursache muss nicht bezeichnet werden. Die Bezeichnung von Hinterfeuchtungen und Putzabsprengungen genügt, wenn eine Blechabdeckung ein falsches Gefälle hat (BGH, Beschluss vom 04.11.2020 – VII ZR 261/18).
Löschung aus Architektenliste trotz später rückwirkend abgeschlossener Versicherung
Die Architektenkammer kann einen Architekten aus der Architektenliste löschen, wenn er die vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung nicht vorgehalten hat. Entscheidend für die Beurteilung ist der Verwaltungsakt der Architektenkammer. Eine später rückwirkend abgeschlossene Versicherung führt nicht zur Rechtswidrigkeit (OVG Thüringen, Beschluss vom 20.10.2020 – 3 ZKO 547/20).
Wegen formaler Gesichtspunkte kein Ausschluss
Ein Bieter kann ausgeschlossen werden, wenn er Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt. Dazu muss der Bieter ein abweichendes Angebot machen, das bei einem Wegdenken der Abweichung unvollständig bleibt. Rein formale Gesichtspunkte genügen nicht (OLG Schleswig, Beschluss vom 12.11.2020 – 54 Verg 2/20).
Beurteilung der Leistungsfähigkeit ohne Angabe zum Umsatz nicht möglich.
Die Vergabestelle muss die Eignungskriterien definieren. Die Vergabestelle darf ohne Kenntnis von Umsatzzahlen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht beurteilen (VK Nordbayern, Beschluss vom 22.10.2020 – RMF – SG 21-3194-5-33).