Newsletter Bau- und Vergaberecht 7/2020
18.02.2020 | Bau- und Vergaberecht
Kein Nachtrag bei Realisierung übernommenen Risikos
Der Auftragnehmer war unter anderem damit beauftragt, überschüssigen Boden zu übernehmen. Dabei hat er das Mengenrisiko übernommen. Im Zuge der Baumaßnahme sind erhebliche Mengenüberschreitungen eingetreten. In diesem Falle hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf eine Mehrvergütung wegen einer geänderten Leistung (OLG Dresden, Urteil vom 15.01.2019 – 8 U 19/14).
Keine Reduzierung der Bürgschaft wegen teilweiser Verjährung
Nur ein Teil der Gewährleistungsansprüche ist verjährt. In diesem Falle ist der Bauherr nicht verpflichtet, eine Bürgschaft teilweise zu enthaften (OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2016 – 23 U 158/15 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 22.05.2019 – VII ZR 325/16).
Anwendbarkeit der HOAI zwischen Privaten offen
Ein Architekt hat im Jahr 2015 Mindestsatzhonorare vor dem Landgericht eingeklagt. Das Landgericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
Der EuGH hat darüber entschieden und hat seine Feststellungen aus seinem Urteil vom 04.07.2019 wiederholt, wonach die HOAI Höchstsätze und Mindestsätze gegen Art. 15 der Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Davon unberührt bleibe jedoch die Frage, ob dies in einem Rechtsstreit, den ausschließlich Privatpersonen gegeneinander führen, anwendbar ist. (EuGH, Beschluss vom 06.02.2020 – RS.C – 137/18).
60 : 40 Klausel wirksam
Häufig wird in einem Architektenvertrag für den Kündigungsfall eine Regelung aufgenommen, wonach die Parteien davon ausgehen, dass die ersparten Aufwendungen 40 % des Honorars ausmachen. Wenn die Regelung richtig formuliert ist und beide Parteien nachweisen dürfen, dass es tatsächlich höhere oder niedrigere Aufwendungen sind, ist die Regelung wirksam (OLG Köln, Beschluss vom 12.07.2018 – 16 U 52/18).
Kein Ausschluss bei abgelaufenem Angebot
Der Auftraggeber hat die Bindefristen verlängert. Ein Bieter hat darauf nicht reagiert und nicht bestätigt, dass er der Verlängerung zustimmt. Ein solcher Bieter kann nicht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er ein Angebot abgibt (OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2020 – 13 VerG 14/19).
Bieter muss Honorar nach HOAI rügen
Wenn ein Bieter der Auffassung ist, dass eine Vergabe rechtswidrig ist, weil sich die Vergütung nach HOAI richtet, muss er dies rügen. Tut er dies nicht, ist die spätere Berufung auf eine Vergaberechtswidrigkeit nicht möglich (VK Thüringen, Beschluss vom 19.08.2019 – 250 – 4004 – 13510/2019 – E – 013 – EF).