Newsletter Bau- und Vergabrerecht 22/2021
02.07.2021 | Newsletter
Erforderliche Leistungen sind auch ohne Auftrag zu vergüten
Der Unternehmer, der auf der Grundlage eines Bauvertrages mit der öffentlichen Hand tätig wird, hat Anspruch auf Vergütung einer ohne Auftrag erbrachten Leistung, wenn die Ausführung zwingend erforderlich war. Eine lediglich zweckmäßige oder nützliche Zusatzleistung ist indes nicht zwingend erforderlich. Notwendig ist die Leistung insbesondere auch dann, wenn der Bauherr sie selbst für erforderlich hält, aber die Ausführung nicht anordnet, um einer Nachtragsvergütung zu entgehen, § 2 Abs. 8 Nr. 2 S. 2 VOB/B (OLG Jena, Urteil vom 25.03.2021 – 8 U 592/20).
Berechtigte Kündigung bei Fortsetzung der Bauarbeiten trotz Mangelrüge
Ein Bauvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies ist der Fall, wenn dem Kündigenden wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten die Fortsetzung des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände und der Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann oder wenn eine zur Abhilfe gesetzte Frist oder eine Abmahnung erfolglos geblieben ist und der Ausspruch der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis vom Kündigungsgrund erfolgt. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn der Auftragnehmer eines sicherheitsrelevanten Gewerks seine Leistungen trotz Widerspruchs des Auftraggebers abweichend von den vertraglichen Vorgaben ausführt und den mehrfach erklärten Willen des Bauherrn missachtet, das Gewerk mangelfrei zu errichten (OLG Bremen, Urteil vom 18.12.2020 – 2 U 107/19).
Zeitpunkt der Abnahme bei Zahlung der Honorarschlussrechnung
Der Beginn der Verjährung von Mängelansprüchen richtet sich nach dem Zeitpunkt der Abnahme. Auch Leistungen eines Tragwerksplaners sind abnahmefähig. Eine konkludente Abnahme kann darin zu erblicken sein, dass der Bauherr die Pläne entgegennimmt und zu erkennen gibt, dass die Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht gebilligt wird. Die rasche Bezahlung der Rechnung lässt vor allem bei Baulaien nicht auf den erforderlichen Abnahmewille schließen. Dem Bauherrn ist vielmehr eine angemessene Prüffrist zuzugestehen, die bei der Leistung eines Tragwerksplaners wenigstens 3 Monate ab Rechnungsstellung betragen soll (OLG Frankfurt, Urteil vom 29.07.2019 – 29 U 201/17 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom einen 21.10.2020 – VII ZR 201/19).
Dachabdichtungsarbeiten sind risikoträchtig und daher besonders überwachungspflichtig
Bei der Errichtung eines Daches mit dessen Abdichtung muss sichergestellt werden, dass keine Feuchtigkeit eingesperrt wird und dass die Abdichtung ordnungsgemäß funktioniert. Daher sind solche Arbeiten an einem Dachstuhl von dem Architekten intensiv zu begleiten, weil es sich um eine kritische Maßnahme handelt (OLG München, Urteil vom 26.05.2020 – 28 U 6762/19 Bau – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 24.03.2021 – VII ZR 97/20).
Losweise Vergabe von digitalem Alarmierungssystem
Bei der Vergabe eines nicht polizeilichen Alarmierungssystems für die Gefahrenabwehr können der Bau und die Ertüchtigung vorhandener Antennenmasten, die Erstellung des Systems und die Systemservice– und Wartungsleistungen voneinander getrennt vergeben werden. Daher ist eine Aufteilung in Lose durchzuführen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.11.2020 – 15 Verg 6/20 gegen OLG Düsseldorf, IBR 2019, 690).
Keine Rechtsberatung durch technische Unterstützung
Im Zuge der Durchführung eines Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle erfolgt eine technische Unterstützung mit einer weitgehend selbständigen Bearbeitung und Abwicklung des Verfahrens mit Ausnahme der Wertungsentscheidungen. Dies stellt keine Rechtsberatung dar, auch wenn die Unterstützungsleistung vergaberechtliche Kenntnisse voraussetzt (VK Bund, Beschluss vom 02.06.2021 – VK 2 – 47/21).