Veröffentlichungshinweis vom 7. Februar 2019: Mekat/Nordholtz, Die Flucht in die Musterfeststellungsklage , NJW 2019, 411 ff.
07.02.2019 | Allgemeines
Veröffentlichungshinweis vom 7. Februar 2019: Mekat/Nordholtz, Die Flucht in die Musterfeststellungsklage , NJW 2019, 411 ff.
Unser GÖHMANN Partner Dr. Christian Nordholtz, M.Jur. (Oxford) hat einen Aufsatz als Co-Autor zusammen mit dem Frankfurter Rechtsanwalt der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Herrn Dr. Martin Mekat, M.Jur. (Oxford), zu dem Thema „Die Flucht in die Musterfeststellungsklage – Prozesstaktische Überlegungen zu Individualklagen bei Musterfeststellungsverfahren“ veröffentlicht. Der Verbraucher, der unter den Lebenssachverhalt und die Feststellungsziele einer bekanntgemachten Musterfeststellungsklage fällt, verfügt über zusätzliche prozessuale Optionen, je nachdem, ob er sich dem Kollektivverfahren (zB als eine „Flucht in die Musterfeststellungsklage\“) anschließt oder das Individualverfahren führt. Mit der Einführung der Musterfeststellungsklage und der damit einhergehenden neuen Fassung des Verjährungsrechts in dem neuen § 204 I Nr. 1a, II 2 BGB entsteht im Einzelfall das Potenzial für einen Rechtsmissbrauch.