Erik Rössel

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Erik Rössel berät und vertritt Mandanten in allen Fragen des privaten Baurechts, des Architekten- und Ingenieurrechts sowie des allgemeinen Immobilienrechts. Er ist neben der baubegleitenden Beratung insbesondere in der Prozessführung tätig.

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Kein Neubeginn der Verjährung nach Mangelbeseitigung ohne Abnahme: Nach der Erbringung von Mangelbeseitigungsarbeiten beginnt nach VOB/B eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren nach Abnahme. We ...

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