Architektenrecht
Erfahrung und Expertise – das sichere Fundament auch für bundesweite Mandate.
Unsere Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Verwaltungsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht und die erfahrenen Anwaltsnotare haben über Jahrzehnte hinweg bei vielfältigen Mandaten von Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmen, Bauträgern, Projektentwicklern und der öffentlichen Hand eine weitreichende juristische Expertise aufgebaut.
Von dieser Erfahrung profitieren unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Architekten- und Ingenieurrechts, einschließlich der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP/PPP). Von der Vertragsgestaltung und -verhandlung über die Herstellung der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung begleiten wir Bauvorhaben während des gesamten Bauprozesses bis zur Abwicklung sämtlicher Gewährleistungsansprüche.
Die Struktur unserer Wirtschaftskanzlei erlaubt es, im Bedarfsfalle mit einem schlagkräftigen Team kurzfristig auch umfangreiche Bauprojekte zu betreuen. Viele Mandanten nutzen diese Kombination aus einer engen Mandatsbeziehung und der Kompetenz, nationale und internationale Vorhaben umfassend betreuen zu können, schon seit vielen Jahren.
Gerade im Architektenrecht profitieren Sie als Mandant von der örtlichen Nähe unserer Kanzleistandorte in Berlin, Braunschweig, Bremen, Frankfurt am Main, Hannover, Magdeburg und Barcelona. Bei anspruchsvollen und in der Regel auch langfristigen Immobilienprojekten übernimmt immer ein Partner die persönliche Betreuung und kontinuierliche Leitung des Mandats.
Unsere Kompetenzfelder:
- Gestaltung von Architektenverträgen
- Beratung zur HOAI und zu Gewährleistungen
- Abwehr/Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
- Beratung und Vertretung bei Minderung und Nachbesserungen