Glatt. Gelaufen.

Mit allen ungeschriebenen Branchengesetzen im Hinterkopf.

Bank- und Aufsichtsrecht/Finanzierung

Hohe Rechtssicherheit bei allen Bank- und Finanzierungsfragen.


Seit Jahrzehnten bildet das Bank- und Finanzrecht bei uns ein zentrales Kompetenzfeld. Dazu zählen die Bereiche Kapitalanlagerecht und allgemeines Kreditvertragsrecht für gewerbliche und private Kunden, insbesondere Personal- und Immobilienkredite, Kreditsicherheiten, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verbraucherschutzbestimmungen, Wertpapierrecht und das Recht der Derivate. Mit einem hochspezialisierten, schlagkräftigen Team vertreten wir deutschlandweit Kreditinstitute vor Gericht, wobei insbesondere die strategische Abwicklung von Massenverfahren einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet.

Das Bankaufsichtsrecht und alle Fragen zu Finanzierungsstrukturen unterschiedlichster Art sowie die Beratung im Bereich der Regulatorik gehören ebenso seit vielen Jahren zu unserer täglichen Praxis.

Wir beraten große und kleine Geschäftsbanken, Spezialfinanzierer, Hypothekenbanken, genossenschaftliche Institute sowie Privatbanken jeder Größe und vertreten ihre Interessen vor Gericht.

Die im Bereich des Bankrechts spezialisierten Rechtsanwälte arbeiten bei Bedarf eng mit denen des Immobilien- und Baurechts zusammen. Somit können wir auch den Erwerb, die Finanzierung und den Verkauf von umfassenden Immobilienportfolios auf Käufer- wie auf Verkäuferseite rechtssicher begleiten.

Unsere Kompetenzfelder:

  • Prozessführung einschließlich strategischer Beratung und Organisation von Massenverfahren

  • Finanzmarktaufsichtsrecht

  • Akquisitions-, Projekt- und Immobilienfinanzierung

  • Vertragsgestaltung

Unsere Kompetenzen

Unsere Kompetenzen