Gesellschaftsrecht
Juristische Expertise mit betriebswirtschaftlichem Durchblick.
Das Gesellschaftsrecht zählt standortübergreifend zu den Kernkompetenzen unserer Wirtschaftskanzlei. Unsere Mandanten können hier auf eine fundierte Expertise, weitreichende Erfahrungen und ein differenziertes Branchen-Know-how vertrauen.
Von der Unternehmensgründung bis zur Nachfolgeregelung begleiten wir die Mandanten unabhängig von der Rechtsform zu allen gesellschaftsrechtlichen Fragen. Dabei arbeiten die Spezialisten für Gesellschaftsrecht eng mit den Kollegen der Kompetenzbereiche M&A, Steuerrecht und Arbeitsrecht zusammen. Bei komplexen Aufgabenstellungen und Rechtsfragen können wir schlagkräftige Teams mit erfahrenen Persönlichkeiten und der notwendigen Fachkompetenz zusammenstellen.
Wir beraten bei jeder Art von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und vertreten unsere Mandanten vor Gericht, z. B. bei Auseinandersetzungen in Fondsgesellschaften oder in aktienrechtlichen Squeeze-out-Verfahren.
Zu unseren Mandanten zählen mittelständische Unternehmen, börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften sowie international tätige Konzerne. Das Branchenspektrum reicht von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen über Dienstleister verschiedenster Art, Immobilienunternehmen und produzierendem Gewerbe bis zu Unternehmen aus den Bereichen Telekommunikation, Medien und Verlagswesen.
Unsere Kompetenzfelder:
- Gründung und Restrukturierung von Unternehmen
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Geschäftsführer-Dienstverträgen
- Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen
- Umwandlung, Umstrukturierung und Joint-Venture
- Planung und Gestaltung bei Unternehmensnachfolge
- Auseinandersetzung in Fondsgesellschaften
- aktienrechtliche Squeeze-out-Verfahren