Glatt. Gelaufen.

Mit allen ungeschriebenen Branchengesetzen im Hinterkopf.

Insolvenz und Restrukturierung

Krisensituationen juristisch sicher bewältigen und Chancen nutzen.


Wir vertreten und beraten Mandanten in allen Bereichen der Insolvenz und Restrukturierung von Unternehmen. Bei den häufig umfassenden Aufgabenstellungen arbeiten unsere eigenen Experten aus dem Insolvenz-, Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrecht mit einem ausgezeichneten Netzwerk aus Insolvenzverwaltern, Unternehmensberatern, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammen.

Bereits im Vorfeld einer drohenden Insolvenz sind wir ein vertrauensvoller Partner zur rechtssicheren Identifikation der Insolvenzgründe. Dabei können wir auch überprüfen, durch welche Maßnahmen sich eine drohende Insolvenz verhindern lässt und beraten bei der Abwehr unberechtigt gestellter Insolvenzanträge durch Dritte.

Steht die Insolvenz fest, prüfen wir, ob neben der Regelabwicklung in der Insolvenz nicht doch die Eigenverwaltung nebst Schutzschirmverfahren oder ein Insolvenzplanverfahren die betriebswirtschaftlich bessere Alternative darstellt. Wir beraten unsere Mandanten bei der Ausarbeitung von Insolvenzplänen und bei der Prüfung und Plausibilisierung bereits gestellter Insolvenzpläne.

Bei der Begleitung von Restrukturierungsmaßnahmen beraten und vertreten wir unsere Mandanten vor allem bei der Neukonzeption der Unternehmensfinanzierung, bei Refinanzierungen und bei der Optimierung der Beteiligungs- und Gläubigerstruktur. Die anschließende Sanierung wiederum kann mit Unterstützung unserer Experten aus dem Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrecht juristisch mit betriebswirtschaftlichem Weitblick umgesetzt werden.

Unsere Kompetenzfelder:

  • Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen

  • Beratung und Vertretung von Führungskräften

  • Insolvenzarbeitsrecht

  • Transaktionen aus der Insolvenz

  • Gesellschaftsrecht bei Restrukturierungen

Unsere Kompetenzen

Unsere Kompetenzen