Medizinrecht
Erfahrung und Expertise – das richtige Rezept für die Gesundheitsbranche
Als branchenerfahrene Wirtschaftskanzlei bieten wir Medizinern wie Versicherungsträgern und Verbänden der Gesundheitswirtschaft eine umfassende Betreuung und Beratung in allen Fragen des Medizinrechts.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der berichtigten Interessen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen gegenüber Leistungserbringern
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Vertrags- und Gesellschaftsrecht in allen Segmenten der Heilberufe. Hier beraten wir Sie hinsichtlich der für Sie bestmöglichen Kooperationsform (Gemeinschaftspraxis, Ärztepartnerschaft, medizinische Kooperationsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften, Praxisnetz/Praxisverbund, MVZ etc.) und erstellen Ihnen passgenau zugeschnittene Verträge.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie im Team mit unseren Spezialisten im Arbeits-, Gesellschafts- und Steuerrecht bei der Auseinandersetzung von Praxen sowie bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten oder beim Praxisverkauf und -ankauf.
Unsere Kompetenzfelder:
- Gesellschafts- und Vertragsrecht für Heilberufe
- Ärztliches und zahnärztliches Gebührenrecht
- Praxisübernahme und Praxisübergabe
- Dienst- und Arbeitsrecht für Heilberufe
- Krankenhaus- und Apothekenrecht