Glatt. Gelaufen.

Mit allen ungeschriebenen Branchengesetzen im Hinterkopf.

Öffentlicher Sektor

Juristischer Partner der Wirtschaft und der öffentlichen Hand.


Der öffentliche Sektor kommt seiner Aufgabe die Wirtschaft zu steuern auf nationaler und europäischer Ebene sehr viel gewissenhafter nach, als in der Vergangenheit. Vor allem in den Bereichen Verkehr, Energie und Infrastruktur setzt die öffentliche Hand einerseits ganz spezifische Handlungsgrenzen und fördert andererseits zahlreiche Aktivitäten vor allem unter dem Aspekt des Umweltschutzes. In diesem komplexen Umfeld von Einschränkungen und Fördermaßnahmen zeigen wir unseren Mandanten optimale Lösungswege auf.

Wir beraten in allen für die Wirtschaft relevanten Bereichen des öffentlichen Rechts. Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei nicht nur auf das öffentliche Wirtschaftsrecht im engeren Sinn wie das Beihilfe-, Vergabe- und Subventionsrecht. Auch alle Gebiete, in denen Unternehmen und öffentliche Hand in Kontakt treten, wie etwa beim Bauordnungs- und Bauleitplanungsrecht, beim Umweltrecht, beim Gewerberecht und beim Kommunalabgabenrecht, zählen zu unseren zentralen Kompetenzbereichen.

Unternehmen der privaten Wirtschaft und staatliche Institutionen suchen unsere Unterstützung bei der Umstrukturierung von Beteiligungen sowie bei der Ausgestaltung von Finanzierungs- und Leistungsbeziehungen im Zusammenhang mit Privatisierungen und Public Private Partnerships (PPP).

Unsere Kompetenzfelder:

  • Beihilferecht

  • Umwelt- und Planungsrecht

  • Verfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

Unsere Kompetenzen

Unsere Kompetenzen