Glatt. Gelaufen.

Mit allen ungeschriebenen Branchengesetzen im Hinterkopf.

Spanisches Recht

Brückenbauer zwischen beiden Rechtskulturen.


Einige unserer Anwälte sind an spanischen Gerichten zugelassen. Sie kennen die Rechtskultur des Landes und wissen, wie die Gesetze in der täglichen Anwendung gelebt und umgesetzt werden. Wir beraten deutsche und spanische Unternehmen unterschiedlicher Branchen im Gesellschafts-, Handels- und Arbeitsrecht.

Das Immobilienrecht spielt in den spanisch-deutschen Beziehungen eine besondere Rolle: Wir betreuen in diesem Tätigkeitsgebiet Banken, Immobilienunternehmen und Privatpersonen gleichermaßen. Wir beraten Banken bei Finanzierungen und bei der Realisierung ihrer Forderungen. Privatpersonen stehen wir nicht nur in allen Stadien von Kauf oder Verkauf einer Immobilie zur Seite – oft geht es auch um die Übertragung einer Immobilie an die nächste Generation. Hierbei wird deutsches und spanisches Erbrecht relevant.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit bildet der Bereich Erneuerbare Energien. Umfassend führen wir für finanzierende Banken und private wie gewerbliche Investoren rechtliche Unternehmensbewertungen (Due Diligence) durch.

Unsere Kompetenzfelder:

  • spanisches und deutsches Gesellschaftsrecht

  • spanisches und deutsches Handelsrecht

  • spanisches Arbeitsrecht

  • deutsches und spanisches Erbrecht

  • erneuerbare Energien

  • spanisches Finanz- und Bankrecht

  • Due Diligence spanischer Unternehmen

Unsere Kompetenzen

Unsere Kompetenzen